FLÜCHTLINGSRAT SCHLESWIG-HOLSTEIN e.V.
PRO ASYL und Andere
Gemeinsame Presseerklärung
24. Juni 2015
Am 25. und 26. Juni 2015 treffen sich die Landesinnenminister und Bundesinnenminister Thomas de Maizière zu ihrer Frühjahrskonferenz. Hierbei wird offenbar über die Umsetzung der Beschlüsse des Flüchtlingsgipfels von letzter Woche beraten. Vermutlich werden auch die Situation afghanischer Flüchtlinge und Probleme beim Familiennachzug Thema sein.
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, PRO ASYL, AK Asyl Rheinland-Pfalz, Jugendliche ohne Grenzen und der Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz fordern eine Integration von Anfang an.
Derzeit werden etwa zahlreiche afghanische Flüchtlinge von Bildung und Arbeit ferngehalten, da sie in Deutschland nur geduldet sind. Während die Zahl der zivilen Opfer in Afghanistan ein trauriges Rekordhoch erreicht hat und Kämpfe zwischen Taliban und Regierung immer mehr Menschen zur Flucht zwingen, werden weiterhin Asylanträge abgelehnt. Formal droht momentan knapp 4.000 Afghanen die Abschiebung, faktisch werden sie langfristig in der BRD leben. Den Betroffenen muss endlich eine Integrationsperspektive durch Aufenthaltserlaubnisse eröffnet werden.
Bei der IMK soll zudem über die Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels beraten werden. Letze Woche hatten Bund und Länder vereinbart, dass Flüchtlinge mit „günstiger Bleibeperspektive“ schnellen Zugang zu Sprachkursen erhalten. Flüchtlinge aus Ländern mit einer „relativ hohen Anzahl von Asylsuchenden bei zugleich besonders niedriger Schutzquote“ sollen durch Desintegration, Isolation in Großunterkünften und zeitnahe Abschiebungen abgeschreckt werden. Bayern möchte zudem eine Ausweitung der Arbeitsverbote durchsetzen.
"Beim Berliner Flüchtlingssymposium wurde am Montag bekannt, dass mit dem unbestimmten Rechtsbegriff 'gute Bleibeperspektive' nur diejenigen Herkunftsgruppen gemeint sind, bei denen die Asylanerkennungsquote bei mindestens 50% liegt", warnt Martin Link vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Unter dieser Voraussetzung würden derzeit nur Flüchtlinge aus Syrien und Eritrea eine "gute Bleibeperspektive" haben. Auch afghanische Asylsuchende würden mit der aktuellen Schutzquote von 39% durchfallen - und wie die meisten anderen aus Integrationsangeboten ausgegrenzt werden.
Eine solche Vorsortierung der Flüchtlinge nach der Schutzquote ihres Herkunftslandes läuft dem Grundgedanken des Asylrechts – der individuellen Prüfung der Fluchtgründe – zuwider. Die Gefahr: An die Stelle einer individuellen Prüfung tritt eine Pauschalabfertigung. In vielen Fällen droht, dass die Betroffenen kein faires Asylverfahren erhalten und ihre Integration verhindert wird.
Unklar ist, ob die Innenminister über die Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Irak und Syrien beraten werden. Viele Flüchtlinge haben Angehörige in Deutschland, die sie aufnehmen würden und so helfen könnten – doch die Bundesaufnahmeprogramme sind ausgelaufen. So lange die Innenminister nicht handeln, sind tausende Flüchtlinge aus dem Nahen Osten gezwungen, über das offene Mittelmeer auf Booten zu ihren Verwandten nach Europa zu fliehen.
Hinzu kommt, dass zahlreiche anerkannte Flüchtlinge aus dem Irak und Syrien in Angst um ihre Kinder und Ehepartner leben. Diese dürfen zwar legal einreisen, durch hohe bürokratische Hürden und monatelange Wartezeiten bei den Botschaften wird ein zeitnaher Familiennachzug jedoch verhindert. Hürden müssen abgebaut und die Botschaften entsprechend ausgestattet werden, damit Angehörige nicht weiterhin monatelang in Angst vor dem IS-Terror oder existenzieller Not in den Erstaufnahmestaaten leben müssen.
Zwiespältig sehen die Organisationen den Gesetzentwurf zu „Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung“. Eine rollierende Bleiberechtsregelung für geduldete Menschen ist grundsätzlich richtig. Die geplante Ausweitung der Inhaftierungsmöglichkeiten für Asylsuchende wird abgehlehnt. Zudem fordern wir eine wirksamere gesetzliche Gestaltung des Bleiberechts. Junge geduldete Flüchtlinge müssen – auch wenn sie älter als 21 Jahre sind – eine Aufenthaltsperspektive und damit Ausbildungs- und Arbeitschancen erhalten.
Anlage: Schreiben PRO ASYL an die Innenminister des Bundes und der Länder vom 3.6.2015
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