Das Gutachten gibt Auskunft darüber, welchen Umfang die Mitwirkungspflichten für die Betroffenen tatsächlich haben dürfen und welche Sanktionen unter welchen Voraussetzungen überhaupt gesetzlich vorgesehen sind. Sollten die Behörden die Anforderungen nicht einhalten, können sich die Betroffenen dagegen wehren. Das Gutachten zeigt auf, welche Rechtschutzmöglichkeiten gegen die Durchsetzung von Mitwirkungspflichten und Sanktionsanordnungen bestehen. Da es sich um bundesgesetzliche Regelungen handelt, sind die Hinweise aus dem Gutachten bundesweit und damit auch in Schleswig-Holstein nutzbar.