In der Presse wurde das Kieler Innenministerium dahingehend zitiert, die gegen den katalanischen Politiker Carles Puigdemont im Zuge des europäischen Haftbefehls angestoßene Strafverfolgung habe Vorrang vor einem Asylverfahren.
"Tatsächlich aber handelt es sich beim Asyl um ein Grundrecht", erklärt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. "Den Zugang zu diesem Grundrecht mit Verweis auf Verfolgungsinteressen des Herkunftsstaates zu verwehren, stellt das Anliegen der Verfassung auf den Kopf", mahnt Link.
Man könne zu der Idee der katalanischen Eigenstaatlichkeit möglicherweise unterschiedlicher Ansicht sein. "Dass allerdings der demokratische Versuch, hierfür Mehrheiten in der Bevölkerung zu gewinnen, vom spanischen Staat als Rebellion gewertet und mit 30 Jahren Haft quittiert werden soll, ist wohl allemal einer asylrechtlichen Überprüfung wert," ist Link überzeugt. Auch ob die Regelung zu sogenannten sicheren Drittstaaten in einem solchen Falle gelte, sei in der Asylrechts- Fachwelt umstritten.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein hat sich gestern an den in der JVA Neumünster in Untersuchungshaft einsitzenden Carles Puigdemont sowie an seine Anwälte gewandt und Beratung zu einem ggf. angestrebten Antrag auf Gewährung von Asyl und Unterstützung im Asylverfahren angeboten.
gez. Martin Link