In der Nacht auf den 5. Januar 2024 ist es in der Abschiebungshaftanstalt zu einem Feuerwehreinsatz gekommen.
In seiner Zelle hatte ein 22-jähriger dem Vernehmen nach aus Marokko stammender Abschiebungshäftling das Bettzeug und die Matratze seines Bettes in Brand gesetzt.
Nach Auskunft aus Unterstützerkreisen von Inhaftierten erfolgte eine stundenlange Evakuierung aller Insassen des betroffenen Hafttrakts in den Keller des Gebäudes.
Aus dem Kieler Justizministerium verlautet gegenüber dem Flüchtlingsrat, dass es keine Verletzten gegeben hätte, was im Widerspruch zu Pressemeldungen steht. Der Betroffene sei nach einer Behandlung im Krankenhaus inzwischen wieder zurück in der Haftanstalt.
Weil der Betroffene seine Zellentür nicht verbarrikadiert habe, gehe das Justizministerium davon aus, dass es sich nicht um einen Selbstmordversuch gehandelt habe.
"Eine nicht verbarrikadierte Zellentür als Begründung für den Ausschluss von Suizidabsichten halten wir nicht für ausreichend", erklärt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, und ergänzt: "Wir fordern eine seriöse Ermittlung dieses Sachverhaltes und dem Betroffenen Zugänge zu qualifizierter therapeutischer Behandlung und juristischer Beratung zu gewähren."
gez. Martin Link, T. 0431-5568 5640, public[at]frsh.de