Der Kieler FLÜCHTLINGSRAT und die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL kritisieren den Inhalt des gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Antiausländer- und flüchtlingsfeindlichen Gesetzespakets als repressiv und vom Geist der Abschottung geprägt. Auch die enthaltene ''Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete'' bleibt im Ergebnis weitgehend wirkungslos. Das Resultat des neuen Antiausländerrechts ist absehbar: weiter Kettenduldungen statt Bleiberecht, mehr Haft und weniger Rechtsschutz, Ausgrenzung statt Integration.
Schon die von der Innenministerkonferenz im vergangenen November beschlossene Bleiberechtsregelung ist bis dato wirkungslos. Vorgebliche Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang kommen wegen langwieriger amtlicher Entscheidungswege nicht zum tragen. ''Eine moralinsaure und kleinmütige Behördenpraxis verhindet eine bedarfsgerechte Umsetzung des IMK-Beschlusses.'' klagt Martin Link, Geschäftsführer im Kieler Flüchtlingsrat. ''Die offenbar amtliche Überzeugung, Betroffene hätten sich das Bleiberecht unlauter ersessen, führt regelmäßig zum Verbleib im Gefängnis der Duldung.''
Auch die gestern vom Bund beschlossene Bleiberechtsregelung setzt auf restriktive Ausschlusskriterien. Auch künftig soll fehlende Mitwirkung geduldeter Personen bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der Ausländerbehörden und damit der Wunsch der Menschen hier zu bleiben, ein Bleiberecht ausschließen. "Wenn Innenbehörden weiter keine verbindlichen Definitionen für 'erfüllte Mitwirkung' erlassen und diese Bewertung stattdessen dem 'Ermessen' der Ausländerbehörden überlassen, bleibt auch die neue gesetzliche Bleiberechtsregelung eine Lostrommel voller Nieten." erklärt Link.
Weiterhin bemängeln FLÜCHTLINGSRAT und PRO ASYL, dass nach dem neuen Gesetz Asylsuchende, die in einen anderen EU-Staat überstellt werden sollen, weil dieser gem Dublin-II-Verordnung zuständig ist, keine Chance mehr haben werden, gegen diese Abschiebung Rechtsmittel im Eilverfahren einzulegen. Sie werden in der Regel in "Zurückweisungshaft" genommen. Tausende zusätzliche Haftplätze sind die Folge.
Eine Regelung aus Absurdistan ist die "Rücknahme der bisherigen Einbürgerungserleichterungen für junge Erwachsene". Bislang können unter 23-Jährige sich einbürgern lassen - auch ohne ihren Lebensunterhalt selbst sichern zu können. Die geplante Änderung ist integrationsfeindlich, weil sie die sinnvolle Wahrnehmung einer Bildungschance gegenüber schneller Erwerbsarbeitsaufnahme zum möglichen Nachteil macht.
Auch seinen angeblichen Zweck, nämlich die "Umsetzung von EU-Richtlinien", löst das Gesetz nur unzureichend ein. Die EU-Richtlinie zu den ''Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge'' wird im Gesetzentwurf nicht umgesetzt. Der Entwurf gewährleistet nicht, dass Minderjährige ggf. Zugang zu psychologischer Betreuung und notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen haben müssen. Er regelt nicht den Anspruch der Opfer von Folter und Gewalt auf die erforderliche Behandlung.
Der verbesserte Schutz, den die sog. "EU-Qualifikationsrichtlinie" für Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten, insbesondere Bürgerkriegsflüchtlinge vorsieht, wird manipulativ und unzureichend in nationales Recht umgesetzt. Ohne Schutz sollen die Betroffenen in Deutschland auch künftig bleiben, wenn die Gefahren der Bevölkerung im Herkunftsland allgemein drohen.
FLÜCHTLINGSRAT und PRO ASYL fordern die Abgeordneten des Bundestages auf, im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens darauf hinzuwirken, dass ein Gesetz herauskommt, das betroffenen Menschen eine faire Chance auf Zukunft einräumt und rechtsstaatlichen Ansprüchen genügt.
gez. Martin Link
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
gez. Bernd Mesovic
PRO ASYL e.V., <link http: www.proasyl.de _blank>www.proasyl.de, T. 069-230688
HINWEIS: Das ''<link http: www.frsh.de behoe pdf entwurf_zuwgaeg_eu_28.3.07.pdf>Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union'' und der <link http: www.frsh.de behoe pdf entwurf_gesetzl.bleiberecht_28.3.07.pdf>Auszug zur gesetzlichen Bleiberechtsregelung auf der Website des Flüchtlingsrates SH.