FLÜCHTLINGSRAT SH und PRO ASYL appellieren an den Bundesrat, den Entwurf eines <link http: www.bundesrat.de shareddocs drucksachen external-link-new-window external link in new>»Gesetzes zur Einstufung von Algerien, Tunesien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten« zu stoppen. Weder die Verfolgungssituation und Menschenrechtslage in diesen Staaten noch die <link http: www.servat.unibe.ch dfr bv094115.html external-link-new-window external link in new>Kriterien des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) lassen diese Einstufung zu.
Aus gutem Grund haben sich die Bundesländer bislang dagegen gesperrt, die Maghreb-Staaten als »sichere Herkunftsländer« einzustufen. <link https: www.proasyl.de wp-content uploads external-link-new-window external link in new>Amnesty International und PRO ASYL hatten während des Gesetzgebungsverfahrens mehrfach auf die kritische Menschenrechtslage in den Maghreb-Ländern aufmerksam gemacht. <link http: www.zeit.de politik maghreb-staaten-bamf-sichere-herkunftsstaaten-gesetz-thomas-de-maiziere external-link-new-window external link in new>ZEIT Online hatte am 30. Oktober 2016 interne Dokumente des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlicht, aus denen hervorgeht, dass die Maghreb-Staaten keine sicheren Herkunftsstaaten sind.
Den Versuch, mit nichts als symbolpolitischem Wahlkampfgetöse wider besseres Wissen ein menschenrechts- und verfassungswidriges Gesetz durchzuboxen, kritisieren FLÜCHTLINGSRAT und PRO ASYL scharf.
Laut Bundesverfassungsgericht muss die Sicherheit vor politischer Verfolgung im Herkunftsland überall und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen bestehen. Es muss u.a. gewährleistet sein, dass keine Folter oder unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Bestrafung droht. Das ist in den <link http: www.proasyl.de news von-wegen-sicher-bamf-leitlinien-widersprechen-einstufung-der-maghreb-staaten-als-sicher external-link-new-window external link in new>Maghreb-Staaten nicht der Fall. Das versteht selbst das dem Bundesinnenministerium unterstehende für die Asylentscheidungen zuständige BAMF. Die internen Leitlinien weisen bestehende Verfolgungstatbestände deutlich aus.
Denn die Situation dort hat sich nicht verbessert, weiterhin kann bestimmten Personengruppen wie Homosexuellen oder kritischen Journalist*innen und Aktivist*innen politische Verfolgung und Folter drohen. Daher ist es notwendig, dass Asylanträge aus diesen Staaten weiterhin individuell und gründlich geprüft werden, anstatt die Länder pauschal für »sicher« und betroffene Asylbegehrende als chancenlos zu erklären.
Auch die Situation von Frauen wird durch das BAMF deutlich kritischer gesehen, als die Bundesregierung dies in der Gesetzesbegründung angibt: »Vergewaltigung in der Ehe ist nicht strafbar«, arrangierte Ehen, auch mit Minderjährigen, seien nicht ungewöhnlich. Und: »Der marokkanische Staat ist (…) nicht in der Lage, den betroffenen Frauen angemessenen Schutz vor häuslicher oder familiärer Gewalt zu bieten«. Auch in Algerien sei die Vergewaltigung in der Ehe ein »alltägliches Problem« und eine Verfolgung von Homosexuellen wird nicht ausgeschlossen.
Für Tunesien geht das BAMF sogar davon aus, dass Betroffenen Verfolgung durch die Behörden drohen kann. Homosexuelle müssten durchaus Verfolgung und Strafen fürchten. Bei bekannt gewordener Homosexualität könne »schutzrelevante Verfolgung durch die Behörden drohen«, heißt es in den BAMF-Leitlinien.
"Maghrebinische Asylsuchende pauschal schutzlos zu stellen geht gar nicht", ist Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, überzeugt und folgert: "In diese Staaten ist also auch keine Rückführung in Sicherheit und Würde möglich."
Der FLÜCHTLINGSRAT begrüßt daher sehr die Ankündigung der schleswig-holsteinischen Landesregierung, sich im Bundesrat am Freitag, den 10. März, bei einer Abstimmung über ein Gesetz zum vermeintlich "Sicheren Maghreb" zu enthalten.
Pressekontakt: Dr. Jasmin Azazmah, Flüchtlingsrat SH, T. 0431 55 68 53 60, <link>public@frsh.de.