"Mit der heute abgeschlossene Vereinbarung haben die Länder das Menschenrecht der Flüchtlinge auf gesundheitliche Gleichbehandlung gegen kurzfristig bemessene Finanzzusagen des Bundes verkauft", bedauert Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Dass Schleswig-Holstein dieses Spiel mitmache, sei besonders enttäuschend.
Auf die Ablehnung der Novellen zum Asylbewerberleistungsgesetz (vgl. u.a. unsere <link http: www.frsh.de aktuell presseerklaerungen presseerklaerung article milliarden-fuer-fluechtlingsunterbringung-nur-bei-wohlverhalten-zur-asylblg-novelle externen link in neuem>PE v. 27.11.2014) und zum Freizügigkeitsgesetz durch die rot-grün bzw. links mitregierten Bundesländer im Bundesrat hatten Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen gehofft. Nach Verlauten haben heute die Länder BW, HE, RLP, NDS und leider auch SH ihre Zustimmung zu beiden Gesetzen zugesagt. HB hat immerhin die Zustimmung zum Freizügigkeitsgesetz verweigert.
Eine <link file:1589 herunterladen der datei>Protokollerklärung der Länder NRW, RLP, NDS und SH mahnt lediglich die Überprüfung der Europarechtskonformität der im Freizügigkeitsgesetzt geplanten Wiedereinreisesperren an. Die Verfassungswidrigkeit der AsylbLG-Novelle ist den Ländern an dieser Stelle leider keine Zeile wert.
Die vom Bund bei diesem Kuhhandel gemachte Finanzzusage von 1 Milliarde Euro für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen gilt für den Zeitraum 2015 bis 2016.
"Die vereinbarten Gesetzesverschärfungen werden hingegen über viele Jahre ihre diskriminierenden Wirkungen im Leben von Asylsuchenden und MigrantInnen entfalten." mahnt Martin Link.
Die AsylblG-Novelle pfeift weitgehend auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2012. Auch künftig soll gelten, dass an unbefristeten Leistungseinschränkungen und Sanktionen, entwürdigenden Sachleistungen und einer ggf. lebensgefährlichen Minimalmedizin festgehalten wird. Die Behörden können faktisch nach Belieben entscheiden, in welcher Höhe sie Leistungen kürzen. Dies stellt einen verfassungswidrigen Eingriff in das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum dar.
Der Entwurf der Änderung zum Freizügigkeitsgesetz soll mit den Instrumenten von Wiedereinreisesperren und Kurzbefristungen des Aufenthalts zur Arbeitssuche den europäischen Gedanken eines Raums der Freiheit und des Rechts auch für grenzüberschreitend Arbeit und Zukunft Suchende konterkarieren.
Der <link file:1584 herunterladen der datei>Text der heutigen Bund-Länder-Vereinbarung und die o.g. <link file:1589 download herunterladen der datei>Protokollerklärung liegt dem Flüchtlingsrat vor.
gez. Martin Link