Die Flüchtlingsräte Niedersachsen und Schleswig-Holstein begrüßen, dass in der Debatte um den Einsatz von Geflüchteten als Erntehelfer*innen bestehende Beschäftigungsverbote zunehmend in Frage gestellt werden. Etliche Geflüchtete würden die Gelegenheit gerne wahrnehmen und die Chance auf eine Beschäftigung in der Landwirtschaft nutzen.
„Es darf aber nicht sein, dass Asylsuchende als frei verfügbare Arbeitsreserve betrachtet werden, denen man nach Bedarf, wenn es die Arbeitsmarktlage gerade verlangt, Rechte zugesteht und sie ihnen dann wieder nimmt, wenn man ihre Arbeitskraft nicht mehr benötigt“, mahnt Sigmar Walbrecht vom Flüchtlingsrat Niedersachsen.
Die Flüchtlingsräte fordern daher: Erteilte Beschäftigungserlaubnisse dürfen nicht wieder zurückgenommen werden, wenn der Bedarf nach Arbeitskräften in der Landwirtschaft wieder sinkt. Auch Geflüchtete, die in der Ernte beschäftigt werden, erbringen Integrationsleistungen, die im Aufenthaltsrecht zu Aufenthaltsverfestigung führen können.
"Wer A sagt, muss auch B sagen", fordert Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. "Also muss Geflüchteten mit ihrem Arbeitseinsatz in der Corona-Krise erst recht eine Bleibeperspektive eröffnet werden", schlussfolgert Link. Sie dürften nicht als bloße krisenverwertbare Verfügungsmasse missbraucht werden.
Weiterhin fordern die Flüchtlingsräte, die diskriminierende Gesetzeslage zu ändern: Es ist weder im öffentlichen Interesse, Asylsuchende davon abzuhalten, ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern und ihre dringend benötigte Arbeitskraft einzubringen, noch ist es aus humanitärer Sicht zu rechtfertigen, sie durch Arbeitsverbote an der Gestaltung ihres Lebens und an gesellschaftlicher Teilhabe zu hindern.
- Menschen im Asylverfahren und Geduldete müssen frühzeitig uneingeschränkt Zugang zum Arbeitsmarkt haben.
- Beschäftigungsverbote dürfen von Ausländerbehörden nicht als Sanktionsmittel angewendet werden, um Asylsuchende unter Druck zu setzen.
- Das diskriminierende und rechtliche fragwürdige Prinzip der „sicheren Herkunftsstaaten“ muss aufgegeben und auch Asylsuchenden aus diesen Ländern die Beschäftigung frühzeitig erlaubt werden.
Schließlich weisen die Flüchtlingsräte aufkommende Debatten über die Senkung des Mindestlohns entschieden zurück. Geflüchtete, die als Erntehelfer*innen arbeiten, haben wie alle anderen auch Anspruch auf eine anständige Entlohnung. Gerade in der jetzigen Krise wird deutlich, dass gute und gerechte Löhne vor der Verarmung bewahren und gleichzeitig sicherstellen, dass systemrelevante Arbeit weiter getan wird.
Kontakt:
Flüchtlingsrat Niedersachsen, Sigmar Walbrecht, Tel. 0511 84 87 99 73, <link>k<link>w@nds-fluerat.org, <link>nds@nds-fluerat.org
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., Martin Link, T. 0431-5568 5640, ml@frsh.de, www.frsh.de