Christian-Albrechts-Universität, Kiel
Wilhelm-Seelig-Platz 3 (Universitätsdruckerei);
Seminarraum 1
Der deutsche Staatsbürger Mehmet Desde fliegt im Juni 2002 in die Türkei. Dort wird er von Beamten einer Antiterroreinheit verhaftet und vier Tage lang unter dem Vorwurf, Mitglied einer illegalen Organisation zu sein, festgehalten und gefoltert.
In einem unfairen Prozess wird Mehmet Desde hauptsächlich auf der Grundlage von unter Folter erpressten Aussagen schuldig gesprochen. Nach einem erzwungenen Aufenthalt von insgesamt sechs Jahren und drei Monaten kann Mehmet Desde im Oktober 2008 wieder nach Deutschland zurückkehren.
Mehmet Desde schildert in seinem Buch “Folter und Haft in der Türkei”, erschienen im von Loeper Verlag, wie er in die Mühlen der türkischen
Willkürjustiz geriet. Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob die deutsche
Regierung genug getan hat, um den deutschen Staatsbürger Mehmet Desde
vor Zwangsaufenthalt und Inhaftierung in der Türkei zu bewahren.
Rechtsanwalt H.-Eberhard Schultz, der das Nachwort verfasst hat, beleuchtet
die Rechtslage und die Rolle der Bundesregierung und wirft einen Blick auf
die Menschenrechtslage in der Türkei.
Mehmet Desde ist kein Einzelfall. Der Flüchtlingsrat hat 2008 einen ähnlichen
Fall in Schleswig-Holstein begleitet und Amnesty international veröffentlicht
immer wieder Beispiele nicht rechtsstaatlicher Verfahren in seinen
Länderberichten.
Die Menschenrechtsstiftung der Türkei (TİHV) spricht in ihrem Folteratlas von
einer Million Menschen, die seit dem Militärputsch im September 1980
gefoltert wurden. Wie das Beispiel Mehmet Desdes zeigt, besteht auch für
lange hier lebende Flüchtlinge bei einer Rückkehr nach wie vor diese Gefahr.
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