„Es droht eine massive Verschärfung des Aufenthaltsrechts“, kommentiert PRO ASYL Geschäftsführer Günter Burkhardt in einer ersten Reaktion. Deutschland will dicht machen, es soll rigoroser abgeschoben werden, vor allem in Fällen, bei denen ein anderer EU-Staat zuständig sein soll.
Die Flüchtlingsorganisationen kritisieren die im Vergleich zu der zuletzt von <link http: www.proasyl.de de presse detail news gesetz_zu_bleiberecht_und_aufenthaltsbeendigung_massive_verschaerfung_des_aufenthaltsrechts_droht external-link-new-window externen link in neuem>PRO ASYL am 20.11. und vom Kieler <link http: www.frsh.de aktuell stellungnahmen stellungnahme article fluechtlingsrat-sh-pro-asyl-massive-verschaerfung-des-aufenthaltsrechts-droht external-link-new-window externen link in neuem>FLÜCHTLINGSRAT am 27.11. kritisierten April-Fassung neu formulierten Haftgründe.
Nach dem <link file:1527 download herunterladen der datei>aktuellen Gesetzentwurf sollen konkrete Anhaltspunkte, die für eine Inhaftierung ausreichen, sein, dass „der Ausländer zu seiner unerlaubten Einreise erhebliche Geldbeträge für einen Schleuser aufgewendet habe". Nach der Begründung des Gesetzestextes sollen Beträge zwischen 3.000 und 20.000 Euro pro Person als Indiz für eine Einschleusung in das Bundesgebiet herhalten (Seite 39 Gesetzentwurf). FLÜCHTLINGSRAT und PRO ASYL kritisieren diese Regelung als hanebüchen. Sie trifft viele Flüchtlinge, die z.B. über Bulgarien oder andere Balkanstaaten nach Deutschland einreisen wollen.
Derzeit gäbe es keine legalen Fluchtwege. "Kaum jemand kann ohne Geld einzusetzen und ohne kompetente Fluchthelfer nach Deutschland gelangen", mahnt Martin Link, Geschäftsführer beim Kieler Flüchtlingsrat, und erinnert: "Das war schon immer so. Auch wer der Vernichtung im Faschismus oder der Verfolgung in der DDR entkommen wollte, war dabei ohne professionelle Hilfe weitgehend chancenlos."
Auch die Tatbestände Vernichtung von Identität oder Reisedokumenten oder Täuschung der Identität waren auch schon in der Geschichte notwendige Fluchtstrategien, sollen aber nach dem aktuellen Gesetentwurf in einer Vielzahl von Fällen die Inhaftierung zum Zwecke der Rücküberstellung rechtfertigen.
FLÜCHTLINGSRAT und PRO ASYL begrüßen grundsätzlich die Umsetzung der im Koalitionsvertrag verabredeten Bleiberechtsregelung. Die nun eingeräumte Möglichkeit für Ausländerbehörden, sie durch die Verhängung eines zeitlich befristeten Aufenthaltsverbots auszuhebeln, öffnet allerdings die Tür, dass restriktive Ausländerbehörden den Koalitionsvertrag unterlaufen können. Denn nach §11 Abs. 6 des gesetzentwurfs kann ein Einreise und Aufenthaltsverbot angeordnet werden, das zunächst auf ein Jahr befristet wird. Diese Frist fängt jedoch erst an zu laufen, wenn der Betroffene tatsächlich ausgereist ist. Damit werden Kettenduldungen nicht abgeschafft. Stattdessen wird der Druck auf die Betroffenen, das Land zu verlassen erhöht. Diese Regelung ist allenfalls dazu geeignet, das versprochene Bleiberecht in vielen Fällen leerlaufen zu lassen.
Wiedereinreisesperren führen zu Kriminalisierung
Die in dem Aufenthaltsgesetz vorgesehenen Wiedereinreisesperren nach §11 Abs. 7 des Gesetzentwurfs zielen auf die Kriminalisierung von Schutzsuchenden aus den angeblich sicheren Herkunftsstaaten. Versuchen sie nach einer Abschiebung und einer etwaigen Verfolgungssituation erneut zu fliehen, können sie bereits in jedem Schengen-Staat als Kriminelle inhaftiert werden.
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Verbesserungen für im Inland Lebende gehen einher mit massiven Restriktionen für neu Einreisende.
Viertägige Ingewahrsamnahme und Verschärfung des Ausweisungsrechts
Als unverhältnismäßig und rechtstaatlich fragwürdig erachten FLÜCHTLINGSRAT SH und PRO ASYL die in § 62b AufenthG neu geschaffene „Ausreisegewahrsam“. Zur Sicherung der Abschiebung können Ausländer auf richterliche Anordnung für die Dauer von längstens vier Tage in solch ein Gewahrsam genommen werden. Die ansonsten rechtsstaatskonformen notwendig zu argumentierenden Haftgründe müssen hier nicht einmal vorliegen. Stattdessen sollen unbestimmte vage Generalklauseln gelten.
In einer ersten Durchsicht des Gesetzentwurfs ist auffallend, dass das Ausweisungsrecht für in Deutschland lebende MigrantInnen, die straffällig werden, komplett auf neue Füße gestellt wird. In Deutschland herrscht der Grundsatz der Resozialisierung. Nun sollen die Ausweisungstatbestände verschärft werden.
Es ist zu prüfen, ob die im Gesetz vorgesehene Abwägung zwischen dem „Ausweisungsinteresse“ nach §54 in Abwägung mit dem „Bleibeinteresse“ nach §55 verhältnismäßig ist. Nach einer ersten Einschätzung zielt der Gesetzentwurf darauf, die bisher durch Richter aufgrund von Grund- und Europarecht verhinderte Ausweisung zu lockern.
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