FLÜCHTLINGSRAT und PRO ASYL fordern von den Innenministern:
1. Die Länder müssen der fehlerträchtigen Asylentscheidungshektik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Einhalt gebieten. Abgelehnte Afghanistan-Asylanträge müssen revidiert und neu bearbeitet werden.
2. Nach der bei der EU geplanten Dublin-IV-Reform sollen ohne jede zeitliche Befristung Abschiebungen in EU-Staaten z.B. wie Bulgarien, Griechenland oder Ungarn vollzogen werden. FLÜCHTLINGSRAT SH und PRO ASYL warnen entschieden vor solch einer Reform.
3. Die vorübergehende Aussetzung von Abschiebungen nach Afghanistan ist angesichts der katastrophalen Lage am Hindukusch nicht ausreichend. FLÜCHTLINGSRAT SH und PRO ASYL appellieren an die Bundesländer, sich auf ein Ende aller Abschiebungen nach Afghanistan zu verständigen.
1. Folgen der fehlerhaften BAMF-Entscheidungen gehen auf Kosten der Flüchtlinge und der Bundesländer
FLÜCHTLINGSRAT SH und PRO ASYL appellieren an die Bundesländer, sich eindeutig gegen die Überlastung der Verwaltungsgerichte infolge der überwiegend negativen BAMF-Entscheidungspraxis zu stellen. Allein im ersten Quartal 2017 gingen bundesweit rund 97.000 Klagen gegen Asylbescheide ein. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2016 waren es 181.600 Klagen. Die qualitativ schlechte Entscheidungspraxis des Bundesamtes führt zur Überlastung der Justiz. Die Kosten für teure Richterstellen tragen die Länder.
FLÜCHTLINGSRAT SH und PRO ASYL gehen davon aus, dass in tausenden von Fällen die Qualitätsmängel zur Ablehnung geführt haben. Im Jahr 2017 wurden bis Mai rund 146.000 Asylanträge abgelehnt, im Jahr 2016 rund 174.000. Bei AfghanInnen gab es 2016 rund 25.000 Ablehnungen, 2017 bis Mai waren es mehr als 42.000. Sämtliche Afghanistan-Ablehnungen basieren auf veralteten Informationen des BAMF zur Lage. Zudem wird Schutzsuchenden vorgehalten, es gebe sichere Gebiete, in die sie gehen könnten.
FLÜCHTLINGSRAT SH und PRO ASYL kritisieren dies als reine Spekulation. <link https: www.proasyl.de wp-content uploads>Neben Afghanistan gehen auch die Ablehnungszahlen für IrakerInnen in die Höhe.typo3/ Von den 44.620 Entscheidungen zwischen Januar und Mai 2017 wurden 16.234 abgelehnt (36,4 %).
Mit der Verlagerung der Probleme auf die Justiz und einer Aufstockung der Richterstellen wird das Problem nicht zu lösen sein. Es besteht erheblicher Mangel an im Asylrecht qualifizierten Richterinnen und Richtern. Es ist Aufgabe des Bundesamtes, sich selbst so zu organisieren, dass Verfolgungsgründe dort festgestellt werden können.
Wer glaubt, diese Massenablehnungen würden in absehbarer Zeit in Massenabschiebungen gleicher Größenordnung münden, der täuscht sich und verhindert in großem Maße die Integration vieler, die noch über eine längere Zeit in Deutschland leben werden. Nicht ohne Grund gab es in den letzten Jahren in Deutschland immer wieder Bleiberechtsregelungen.
Die Bundesländer müssen sich gegenüber dem Bundesinnenministerium klar positionieren. FLÜCHTLINGSRAT SH und PRO ASYL fordern, alle in 2016 und 2017 abgelehnten Anträge von AfghanInnen müssen vom BAMF revidiert und neu bearbeitet werden.
2. Keine Abschiebungen nach Afghanistan
Der <link https: www.sigar.mil pdf quarterlyreports external-link-new-window external link in new>Afghanistan-Bericht des Special Inspector General for Afghanistan Reconstruction (SIGAR)typo3/ für den US-Kongress vom 30. April 2017 legt den immer größer werdenden Kontrollverlust der afghanischen Streitkräfte und den wachsenden Einfluss der Taliban offen. Im Vergleich zu Januar 2016 zum Stand vor der Frühjahrsoffensive der Taliban gilt: Aktuell sind 11% weniger Distrikte unter Regierungskontrolle oder -einfluss, 6% mehr Distrikte umkämpft, und 5% mehr Distrikte unter Kontrolle oder Einfluss der Aufständischen (gerundete Angaben). Der aktuelle <link http: www.ohchr.org documents countries af>Folter-Bericht des afghanischen UNO-Programms UNAMAtypo3/ aus April 2017 belegt, dass exzessive Gewalt auch in den von der Regierung kontrollierten Gebieten herrscht und auch diese Regionen regelmäßig nicht als sicher klassifiziert werden dürfen. Schließlich hat UNAMA Opferzahlen für das erste Quartal 2017 vorgelegt. Demnach gibt es <link https: unama.unmissions.org>mehr Opfer unter Frauen, Kindern und in Kabul.typo3/
In Deutschland werden bislang die zahlreichen internationalen Berichte über die <link https: frsh.de artikel updated-abschiebungen-nach-afghanistan external-link-new-window external link in new>Verschlechterung der Sicherheitslage in Afghanistan nicht zur Kenntnis genommen. <link https: www.proasyl.de wp-content uploads>UNHCR hat im Dezember 2016 festgestellttypo3/, dass sich die Gesamtsicherheitslage seit April 2016 rapide verschlechtert hat. Zwischen sicheren und unsicheren Regionen könne man »aufgrund der sich ständig ändernden Sicherheitslage« in dem Bürgerkriegsland gar nicht unterscheiden.
Aus Sicht von FLÜCHTLINGSRAT SH und PRO ASYL ist es Pflicht des Bundesamtes, sämtliche in 2017 erlassenen negativen Bescheide vor dem Hintergrund der aktuellen Faktenlage zu revidieren. Gerade die Ausführungen des UNHCR sind nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (vgl. <link https: openjur.de u>Beschluss vom 12.03.2008 – 2 BvR 378/057) zwingend zu beachten.
FLÜCHTLINGSRAT SH und PRO ASYL appellieren an die Bundesländer, sich auf ein Ende aller Abschiebungen nach Afghanistan zu verständigen. Die vorübergehende Aussetzung von Abschiebungen ist angesichts der katastrophalen Lage nicht ausreichend. Der jüngste Beschluss der Bundesregierung zur vorläufigen Aussetzung lässt weiterhin viele Interpretationsspielräume für weitere Abschiebungen.
Dehnbar ist zum Beispiel der Begriff der <link http: go.proasyl.de lnk aekajy-bhpcaasqx_tqaaaapizcaaaaaehmafqrwaas0dqbzmsfehvilprxgtpe4cgtl1r-uvgaegik oadxaesfr5oec7mmgq-t-g>"Ausreisepflichtigen, die hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern"typo3/. Schutzsuchenden, die keinen Pass haben und die auch keinen von der Botschaft ausgestellt bekommen, kann das pauschal unterstellt werden.
Nicht allein <link https: www.proasyl.de wp-content uploads external-link-new-window external link in new>der Fall eines afghanischen Schülers aus Nürnberg zeigttypo3/, wie umstritten die Frage oft ist, ob jemand sich tatsächlich einer Mitwirkungspflicht entzogen hat. Trotz mehrfacher Vorsprache zur Passbeschaffung bei der afghanischen Botschaft wurde dem Betroffenen mangelnde Mitwirkung vorgeworfen. Auch die Begriffe »Straftäter« und »Gefährder« sind in höchstem Masse problematisch und werden zudem höchst unterschiedlich interpretiert. Auch für solche Personen gelten die Menschenrechte.
Für den 10. Juni rufen über 100 Organisationen und gesellschaftliche Institutionentypo3/ zur <link https: frsh.de artikel bleiberecht-fuer-alle-afghaninnen-und-afghanen-fuer-eine-offene-gesellschaft external-link-new-window external link in new>Demonstration in Kiel für ein Bleiberecht für alle Afghaninnen und Afghanen auf. Eine Petition mit 10.000 Unterschriften gegen Abschiebungen nach Afghanistan soll beim Kieler Landeshaus an die dort verhandelnden potentiellen Koalitionspartner*innen der künftigen schleswig-holsteinischen Landesregierung übergeben werden (s. 1. <link https: frsh.de artikel demonstration-bleiberecht-fuer-alle-afghaninnen-und-afghanen external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung des FRSH vom 9. Juni 2017)typo3/
3. Abschiebungen in andere EU-Staaten
Nach einem <link http: www.dnn.de nachrichten politik>Bericht des RedaktionsNetzwerks Deutschlandtypo3/ wollen die Innenminister ohne jegliche zeitliche Befristung Schutzsuchende in andere EU-Staaten abschieben können. Der den Medien vorliegende Beschlussvorschlag zur Innenministerkonferenz soll dies unterstützen.
FLÜCHTLINGSRAT SH und PRO ASYL warnen entschieden vor solch einer weitreichenden Reform. Der ersatzlose Wegfall der Fristen wird dazu führen, dass Rechtlosigkeit entsteht. Angesichts der eklatanten Menschenrechtsverletzungen in Staaten wie Ungarn und Bulgarien dürfen Überstellungen nicht vollzogen werden. Wenn die 6-Monats-Frist für Überstellungen wegfällt und eine Abschiebung in Staaten wie Ungarn, Bulgarien oder Griechenland dennoch scheitert, werden Asylanträge über Monate oder Jahre hinweg in keinem EU-Staat inhaltlich geprüft werden. Die Dublin-Verordnung wird zu einer kompletten Unzuständigkeits-Regelung. So werden Integrationsperspektiven zerstört.
gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., <link>office@frsh.de, T. 0431-735 000
gez. Günter Burkard, PRO ASYL e.V., <link>presse@proasyl.de
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