Die im <link https: www.cducsu.de sites default files external-link-new-window external link in new>Positionapapier von CDU & CSU, "Menschen in Not helfen, Zuwanderung ordnen und steuern, Integration sichern" v. 1.11.2015 vorgeschlagenen Maßnahmen lehnt der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein entschieden ab.
Sogenannte 'Transitzonen':
Zielsetzung sind demnach beschleunigte Asylverfahren einschließlich beschleunigter Rückführung der mit ihrem Asylgesuch Erfolglosen. Zielgruppen sind ausdrücklich AsylbewerberInnen aus angeblich sicheren Herkunftsländern, die im Zuge der Aufenthaltsbeendigung darüber hinaus regelmäßig mit Wiedereinreisesperren belegt werden sollen. Zielgruppen sind aber auch AsylfolgeantragstellerInnen und solche Menschen, denen eine fehlende Mitwirkungsbereitschaft bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen unterstellt wird. Formalrechtlich lehnt sich das Konzept der Transitzentren an das seit dem sogenannten Asylkompromiss Anfang der 1990er Jahre in Kraft befindliche Flughafenverfahren an. Auf Grundalge der Wiedereinführung von Grenzkontrollen nach Art. 23 ff Schengener Grenzkodex soll die regelmäßige Unzulässigkeit des Asylantrages nach §29 Abs. 1 AsylG wegen offensichtlicher Unbegründetheit nach §30 AsylG verworfen werden.
Der Verfahrensablauf ist demnach wie folgt geplant: An der Grenze wird die Einreiseverweigerung entschieden, es folgt eine Anhörung vor Einreise mit anschließender Überführung des betroffenen Flüchtlings in eine sogenannte Transitzone. Dort findet die Prüfung des Antrages und der Übertragbarkeit auf die bundespolizeiliche Verfahrenszuständigkeit statt. Der betroffene Flüchtling soll nach §33a AsylG in Haft genommen werden können. Im Flughafenverfahren - an dem sich das Konzept der Transitzonen orientiert - gelten für die dort Internierten 2-Tages-Fristen für die Asylentscheidung und 14 Tage für die anschließende gerichtliche Überprüfung. Wie solche - auch nach Meinung des Bundesverfassungsgerichtes, nur wegen ihrer Kürze zumutbaren - Fristen bei den angestrebten Kapazitäten der Transitzonen mit 140.000 bis 160.000 Internierten gewährliestet werden sollen, lässt das Positionspapier der Union offen.
Alternativ hat die SPD dezentrale Einreisezentren vorgeschlagen: Dem Verfahren zugrundeliegen soll eine einheitlichung Registrierungen der Asylsuchenden. Anschließend erfolgt die Weiterverteilung in spezielle Erstaufnahmeeinrichtungen in den Ländern. Ohne erfolgte Registrierung soll kein Asylverfahren stattfinden und kein Leistungsbezug erfolgen. Auch die SPD legt sich auf eine beschleunigte Wiederausreise fest und signalisiert Offenheit für die Schaffung eines Ausreisegewahrsams - ggf. in länderübergreifenden Haftanstalten - auf neu zu schaffender gesetzlicher Grundlage.
So oder so - "Das systematisch angelegte Scheitern im Asylverfahren soll bei Menschen aus bestimmten Herkunftsländern regelmäßig mit Freiheitsentzug bestraft werden", kritisiert Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat.
Beschleunigung von Asyl- und Rechtsmittelverfahren sowie Intensivierung von Rückführungen
Hier sind keine Detailes der Pläne bekannt. Aus den bis dato von UnionsvertreterInnen gegenüber der Presse gemachten Äußerungen ist allerdings zu befürchten, dass hier ein inhumaner Cocktail aus u.a. Verstümmelungen der bis dato geltenden Rechtsmittelfristen, gar der Abschaffung diverser Rechtsmittel gegen anstehende Aufenthaltsbeendigungen und regelmäßig restriktivem Abschiebungsvollzug gemixt werden soll. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass in diesem Zusammenhang den künftigen Abschiebungsvollstreckungsbedarfen mit einer tausendfachen Personalaufstockung der Bundespolizei Rechnung getragen werden soll.
Zweijährige Aussetzung Familiennachzug für Antragsteller mit subsidiärem Schutz
Diese geplante Regelung konterkariert Art. 6 Abs.1 GG und ist aus Sicht des Flüchtlingsrates besonders perfide. Nicht wenige der betroffenen Flüchtlinge sind ihrer Familie vorausgeflohen, während diese noch z.b. im innersyrischen Bombenhagel oder unter den prekären und überlebensgefährdenden Bedingungen des illegalen Exils in einem Nachbarland ihres Heimatstaates ausharren, bis ihnen ein Visum zur Familienzusammenführung zugebilligt wird. Würden diese verbliebene Möglichkeit legaler Einreise jetzt durch koalitionären Beschluss regelmäßig auf die lange Bank geschoben, ist zu erwarten, dass die betroffenen Familien die Herstellung der Familieneinheit in die eigen Hand nehmen werden. Ganze oder verbliebene Restfamilien würden qua Entscheidung der Bundesregierung ultimativ zu Kunden - ansonsten von der Politik so gern gescholtener - kommerzieller Fluchthelfer gezwungen und sich auf den individuellen und bekanntermaßen risikoreichen Fluchtweg machen. Bilder z.B. von im Mittelmehr ertrunkenen Flüchtlingskindern und Berichte von zur Beute gewordenen alleinreisenden Flüchtlingsfrauen werden noch alltäglicherer Nachrichtenstandard werden. "Die Berliner Koalitionäre sollten schon jetzt überlegen, wieviel Mitschuld sie an solchen allzu absehbaren Folgen ihrer Pläne erschwerter Familienzusammenführung haben würden", empfielt Martin Link.
Weitere Vorhaben des Positionspapieres drehen sich darum, die Türkei beim Grenzschutzmanagement, nicht aber zielführend bei der Flüchtlingshilfe zu unterstützen. In Afrika - z.B. in Niger - sollen Lager geschaffen werden, die offenbar Flüchtlinge vor ihrer erfolgreichen Flucht nach Europa abfangen sollen. Und schließlich will die Union offenbar die Leiche der Dublin-Verordnung wiederbeleben. Wider besseres Wissen droht damit die Wiederaufnahme von Abschiebungen in europäische Mitgliedsstaaten wie z.B. Griechenland, Ungarn, Italien und Bulgarien, denen schon zahlreiche nationale und europäische Gerichte das regelmäßige Fehlen asylrechtlicher und sozialer Mindeststandards attestiert und die Nichtzumutbarkeit der Rückkehr dorthin bescheinigt haben.
"Mit den auf Bundesebene ausgeheckten Maßnahmekatalog wird die noch unlängst in parteiübergreifendem Konsens propagierte Willkommenskultur für Flüchtlinge endgültig zu Grabe getragen!" warnt Martin Link.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein fordert die Bundesregierung auf, die im Positionapapier der Union geplante Entkernung des Asyl- und Flüchtlingsrechts zu unterlassen. Flucht ist kein Verbrechen! Flüchtlinge brauchen Bleiberecht und Integrationsförderung für alle - statt Internierung, Selektion und Abschiebung.
Positionapapier von CDU & CSU, "Menschen in Not helfen, Zuwanderung ordnen und steuern, Integration sichern" v. 1.11.2015: <link https: www.cducsu.de sites default files moz-txt-link-freetext>
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