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    06.06.2014

    Flüchtlingsrat SH kritisiert aktuelle Gesetzentwürfe aus dem BMI

    Während landauf landab über Durchsetzungsstrategien einer Willkommenskultur für alle ZuwanderInnen nachgedacht wird, outet sich das Bundesinnenministerium mit aktuellen Gesetzentwürfen als Wahrer einer – möglicherweise vorschnell – überkommen geglaubten flüchtlingspolitischen Wagenburgmentalität.

    Kaum bemüht, die Peitsche hinter dem Zuckerbrot zu verstecken, hat das BMI Ende April den Öffnet externen Link in neuem FensterGesetzentwurf "zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer“  im Kabinett durchwinken lassen. Darin ist insbesondere vorgesehen, eine Ankündigung des Koalitionsvertrages auf Bundesebene umzusetzen, nämlich dass Serbien, Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina als "sichere Herkunftsstaaten" eingestuft werden.

    Öffnet externen Link in neuem FensterPRO ASYL erklärt dazu, es bedürfe stattdessen einer differenzierten Auseinandersetzung mit dem Einzelfall und mit der systematischen rassistisch motivierten Diskriminierung der Roma, um zu sachgerechten Ergebnissen zu kommen. Die pauschale Einstufung der ex-jugoslawischen Staaten als "sichere Herkunftsländer" sei nicht zu rechtfertigen. Auch das Öffnet externen Link in neuem FensterVG Stuttgart beurteilt Serbien für Roma als alles andere als sicher, weil Abgeschobene bei einer Rückkehr Gefahr liefen, verfolgt zu werden, und Roma in Serbien unter extremer Benachteiligung zu leiden hätten. Öffnet externen Link in neuem FensterEine europäische Delegation von AnwältInnen, JournalistInnen und einer Ärztin war im Sommer 2013 in Serbien und führte Gespräche mit Roma und Nicht-Roma, VertreterInnen von NGOs, Behörden und Menschenrechts-Gruppen. Sie trafen Menschen, die nicht wissen, was sie die nächsten Tag essen sollen, wie sie die ärztliche Behandlung ihrer Kinder bezahlen sollen oder ob sie den nächsten rassistischen Angriff überleben. Und viele, die nicht wissen, was sie überhaupt in Serbien sollen: weil sie sich in Deutschland zu Hause fühlen.

    Dass nach diesem Gesetzentwurf das "Arbeitsverbot", also die regelmäßige Frist, innerhalb derer keine Beschäftigungserlaubnis erteilt wird, für Personen mit Duldung und für Asylbewerber auf drei Monate abgesenkt werden soll, stellt im Gesamtwerk das Zuckerbrötchen dar. Der Gesetzentwurf muss allerdings noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

    Inzwischen macht das Bundesinnenministerium weiter. Im Öffnet externen Link in neuem FensterReferentenentwurf eines Gesetzes "zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung" wird Ende April 2013 rechtspolitisch Tabula Rasa angekündigt:

    Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung von Asylsuchenden (GGUA) aus Münster hat sich das Konvolut angesehen und konstatiert, es sei u.a. vorgesehen, dass Abschiebungshaft gegen ausreisepflichtige Ausländer immer dann angeordnet werden soll, wenn "Fluchtgefahr" besteht. Diesen Haftgrund kenne das bestehende Aufenthaltsgesetz nicht. Laut dem Referentenentwurf sollten die zuständigen Behörden künftig von erheblicher Fluchtgefahr ausgehen, wenn z.B. ein Ausländer unter Umgehung einer Grenzkontrolle eingereiste, über seinen Fluchtweg keine Informationen hat oder sagen mag oder vermeintlich seinen Pass entsorgt hat. Also es sich offenbar um einen Flüchtling handelt, der weiß dass seine Offenheit allenfalls mit Zurückweisung oder Abschiebung geahndet würde.

    Der Referentenentwurf schlägt weiterhin vor, die bestehenden Möglichkeiten Ausreisepflichtige in Gewahrsam zu nehmen, bevor ein Richter involviert wird, auszudehnen. Auch die zweiwöchige Sicherungshaft soll schneller als bisher verhängt werden dürfen. Dabei ist die Unterstellung einer erhöhten Fluchtgefahr dann nicht mehr notwendig, wenn die Abschiebung innerhalb der Zweiwochenfrist möglich ist.

    Daneben werde in dem Referentenentwurf das Ausweisungsrecht grundlegend neu geordnet: An die Stelle des bisherigen Systems, bei dem nach "Ermessensausweisungen", "Regelausweisungen" und zwingenden Ausweisungen unterschieden würde, sollten "Ist-Ausweisungen" treten. Zu diesen solle es immer dann kommen, wenn das öffentliche Interesse an einer Ausweisung die privaten Interessen des Betroffenen an einem Verbleib im Bundesgebiet überwiegen.

    Regelmäßige, in allen EU-Staaten geltende Aufenthalts- und Einreiseverbote sollen auf alle ausgedehnt werden, deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird. Das trifft z.B. Asylsuchende aus dem Westbalkan, Asylfolgeantragsteller und auch Dublin-Flüchtlinge. Das Einreis- und Aufenthaltsverbot soll künftig aber jeden ereilen, der seiner Ausreisepflicht nicht nachkommt. Damit sind auch Geduldete, wie langjährig und begründet auch immer sie aufhältig sind, ins ultimative Fadenkreuz des BMI geraten.

    Mit der Durchsetzung letzterer Regelung könnte es dem BMI bei ausbleibender gesellschaftlicher und parlamentarischer Gegenwehr gelingen, die Wirksamkeit der von der GroKo versprochenen gesetzlichen Bleiberechtsregelung schon im Keim ihrer Rechtssetzung zu ersticken. Eine solche Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete ist mit einem neuen § 25b des Aufenthaltsgesetzes zwar im Referentenentwurf vorgesehen: Demnach soll Personen, die seit acht Jahren (bzw. sechs Jahren bei Familien mit minderjährigen Kindern) mit einer Duldung in Deutschland leben, eine Aufenthaltserlaubnis "bei erfolgreicher wirtschaftlicher Integration" erteilt werden können. Voraussetzung hierfür wäre, dass der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten werden kann bzw. zu erwarten sei, dass er zumindest künftig so gesichert werden kann. Nach Lesart der o.g. Aufenthaltsverbote für ausreisepflichtige Geduldete werden die Betroffenen damit regelmäßig an der Inanspruchnahme der Bleiberechtsregelung scheitern.

    Wer sich angesichts dieser innenministeriellen Stimmungsmache noch über den weiter oben genannten Kabinettsbeschluss „…zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer“ wundert, kann im Referentenentwurf des BMI Antwort finden. Dieser sieht nämlich vor, dass die vermeintlich offensichtliche Unbegründetheit des Asylbegehrens künftig regelmäßig durch unbefristeten Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt geahndet werden soll – und damit verkäme die geplante 3-Monatsfrist bis zur Arbeitserlaubnis für zigtausende Betroffene endgültig zur Makulatur.

    Warum aber diese Mühe mit dem einen Reformvorschlag die andere selbst formulierte Novelle gleich wieder zur konterkarieren? Da sowohl mit Erleichterungen bei der Integration wie auch mit der Bleiberechtsregelung im Hause des Bundesinnenministers offenbar ungeliebte Versprechen der Bundesregierung aus dem Koalitionsvertrag erfüllt werden müssen, haben die „Referenten“ in der schlichten Hoffnung, dass es keiner merkt, ihre destruktiven Vorschläge gemacht.

    PRO ASYL vermisst in seiner Leitet Herunterladen der Datei einStellungnahme vom 5.6.2013 derweil die Umsetzung von geplanten Verbesserungen aus dem Koalitionsvertrag, wie die weitere Lockerung der Residenzpflicht und die Umsetzung der UN‐Kinderrechtskonvention. Immerhin sei im Koalitionsvertrag versprochen worden, die Verfahrensmündigkeit auf 18 Jahre anzuheben. Die Bewertung der geplanten Reformen ist auch hier deutlich: „Statt dringend notwendige Veränderungen hin zu einem modernen und europa‐ und völkerrechtskonformen Asyl‐ und Migrationsrecht vorzunehmen, werden neue Repressionsinstrumente erdacht, die als reine Schikane wirken.“ PRO ASYL fordert das Bundesinnenministerium auf, den Gesetzesentwurf zurückzuziehen und eine grundlegende Überarbeitung vorzunehmen.

    Der Referentenentwurf ist aus Sicht des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein eine Kampfansage des BMI an PolitikerInnen und gesellschaftliche Kräfte, die noch von einem Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik träumen. Er stellt den roll-back in die 1990er Jahre dar, als unter Asylpolitik vor allem die soziale und administrative Ausgrenzung, Inhaftierung und Externalisierung der Schutzsuchenden verstanden und mit angeblichen nationalen Interessen gerechtfertigt wurden.

    Die Öffnet externen Link in neuem FensterGGUA-Flüchtlingshilfe aus Münster hat dankenswerter Weise eine Zusammenstellung der mit dem BMI-Referentenentwurf zu Bleiberecht & Aufenthaltsbeendigung geplanten Änderungen im Aufenthaltsrecht veröffentlicht.

    gez. Martin Link

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