Heute, am 16. Juli 2009 hat der Kieler Landtag aus Anlass einer Antwort der Landesregierung auf die große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über die Landesunterkunft für Flüchtlinge in Neumünster (<link http: www.landtag.ltsh.de infothek wahl16 drucks drucksache-16-2659.pdf>DS 16/2659) debattiert. Verschiedene Fraktionen hatten sich bei Ihren Debattenbeiträgen ausdrücklich auf die Position des Flüchtlingsrates zur zentralen Flüchtlingsunterbringung bezogen.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. steht der zentralen Unterbringung von Schutz- und Asylsuchenden und anderen Migrantinnen und Migranten - unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltstitel und ggf. bestehender Ausreisepflicht - wegen der mit der zentalisierten "Wohnverpflichtung" für die Betroffenen einhergehenden sozialen Ausgrenzung und gesellschaftlichen Isolierung, der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Diskriminierungen bei (Schul)Bildungs- und Arbeitsmarktzugängen etc. ablehnend gegenüber.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. hatte in seiner <link http: www.frsh.de pdf frsh_zu_ds16-2659_15.07.09.pdf>Stellungnahme vom 15. Juliinsbesondere die z.T. mehrere Jahre dauerenden Verweilzeiten in der ZGU und im Ausreisezentrum Neumünster kritisiert und fordert regelmäßig nach Erfüllung der gesetzlichen Erstaufnahmefrist ultimativ die dezentrale Unterbringung in Kreise und kreisfreie Städten.
gez. Martin Link