Der Flüchtlingsrat SH zeigt sich überrascht über die Nachricht der Landesregierung zum Asylfall des iranischen Flüchtlings Ehsan Abri.
Entgegen der heutigen Verlautbarung des Kieler Innenministeriums (s.u.) liegt der Flüchtlingsorganisation ein Schreiben des für Asylverfahren in Deutschland zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 19. Juli vor, in dem die Behörde den Rechtsanwalt Ehsan Abris über den Stand des Asylverfahrens informiert. Darin heisst es: "im Verfahren ihres Mandanten hat die Bundesrepublik Deutschland das Selbsteintrittsrecht gem. Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) 343/2003 v. 18.2.2003 (Dublin-Verordnung) ausgeübt." Unzweideutig führt das Bundesamt zur Sache Ehsan Abri weiter aus: "Das Asylverfahren wird in deutscher Zuständigkeit behandelt."
"Was vor diesem Hintergrund Staatssekretär Küpperbusch veranlasst, die anstehende Rücküberstellung Ehsan Abris nach Ungarn zu verkünden, ist uns nicht bekannt und verständlich." erklärt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.
gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
vgl. unsere <link file:1248 download herunterladen der datei>Presserklärungen vom 21. und vom <link file:1278 download herunterladen der datei>24. Juli 2013
Zur 1. Presseerklärung zum Asylfall Ehsan Abri Innenministerium SH vom 23.7.2013: <link file:1277 download herunterladen der datei>hier lang