Laut <link http: www.schleswig-holstein.de mib de service presse pi external-link-new-window externen link in neuem>Presseerklärung des Innenministeriums gilt der <link http: www.frsh.de aktuell aktuelles aktuelle-meldung article winterabschiebestopps external-link-new-window externen link in neuem>Erlass vom 2.12.2014 allerdings nicht allein für Minderheitenangehörige und schon gar nicht nur für den Balkan, sondern für Staatsangehörige einer ganzen Reihe von Ländern, "in denen wegen winterlicher Verhältnisse eine Rückkehr in Sicherheit und Würde nicht gewährleistet ist"; als da sind: Afghanistan, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kosovo, Mazedonien, Russische Föderation, Serbien, Türkei, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Pakistan und Ukraine.
Der Flüchtlingsrat begrüßt diese beispielhafte humanitäre Entscheidung Innenminister Stefan Studts außerordentlich. Den in diesem Fall positiv betroffenen Flüchtlingen und ihren Familien wird zumindest bis zum Frühjahr eine erhebliche Sorge genommen.
gez. Martin link