Der Kieler Flüchtlingsrat begrüßt die Beschlussempfehlungen des schleswig-holsteinischen Innen- & Rechtsausschusses (<link http: www.landtag.ltsh.de infothek wahl18 drucks drucksache-18-1162.pdf>Drucksache 18/1162, 18. Wahlperiode v. 18.9.2013) als richtungsweisend hin zu einer bedarfsgerechten flüchtlingsfreundlichen Integrationspolitik. Die sich bis dato noch in sozialer Ausgrenzung, rechtlicher Ungleichbehandlung und integrationsfeindlicher Einschränkng der Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen erschöpfende Rechts- und Verordnungslage muss nicht allein aus humanitärem Blickwinkel als überholt gelten. Darüber hinaus machen auch arbeitsmarktliche Bedarfe und die Demographieentwicklung den Paradigmenwechsel hin zu einer Politik, die Integrationsziele auch an den Potenzialen der Schutzsuchenden und den diesbezüglichen Interessen der Aufnahmegesellschaft orientieren, dringlich.
Davon ausgehend erfordern nicht erst die steigenden Zahlen der Asylanträge ein konzeptionelles Umdenken in der Aufnahme- und Unterbringungspolitik von Asylsuchenden und Flüchtlingen in Schleswig-Holstein. Eine Willkommenskultur, die ehrlich gemeint auch auf die Flüchtlinge abstellt, muss sich bestehender rechtlicher und bürokratischer Hürden entledigen. Die dezentrale Umverteilung in Kreise und Gemeinden nach dem Gieskannenprinzip von Aufnahmequoten und das Bestehen auf dem Instrument der Wohnverpflichtung werden weder den Bedarfen der Zielgruppe noch denen der Aufnahmegesellschaft gerecht. Flüchtlinge sollten dort Aufnahe finden und Wohnsitz nehmen können, wo Strukturen und Bedarfslagen vorhanden sind, die der Bildungs- und arbeitsmarktlichen und damit der nachhaltigen sozialen Integration zuträglich sind.
Der Flüchtlingsrat hat schon im September 2012 der Politik sein diesbezügliches und weiterhin aktuelles <link http: www.frsh.de uploads media externen link in neuem>Positionspapier für eine bedarfsgerechte und integrationsintensive Unterbringung von Flüchtlingen vorgelegt.
Der Flüchtlingsrat hofft, dass der Landtag am Mittwoch auch die Gelegenheit der Aussprache und ggf. des Beschlusses zur Aufnahme syrischer Flüchtlingen nutzen wird.
Aus Sicht des Flüchtlingsrates wird es absehbar über die schleswig-holsteinischen Anteile am Aufnahmekontingentchen des Bundes hinaus kaum Betroffenen gelingen, sich über ein Landesaufnahmeprogramm in unser Bundesland zu retten. Der <link http: www.frsh.de aktuell aktuelles aktuelle-meldung article erteilung-von-aufenthaltserlaubnissen-fuer-syrische-fluechtlinge-die-eine-aufnahme-durch-ihre-in-d external-link-new-window externen link in neuem>Erlass zur erleichterten Familienzusammenführung vom 28.8.2013 belastet aufnehmende Angehörige mit Unterhalts- und Krankenversicherungskosten dermaßen, dass sich kaum jemand einen solchen Akt familiärer Solidarität wird leisten können.
Der Flüchtlingsrat begrüßt daher die Initiative des Innenministers Andreas Breitner, eine bundeseinheitliche humanitär ausgestattete Verordnungslage einzufordern.
Eine ehrlich hilfeorientierte bundesdeutsche Aufnahmepolitik für syrische Flüchtlinge müsste sich aus Sicht des Flüchtlingsrates allerdings um humanitären Gehalt bemühen und folgenden zentralen Bedarfen entsprechen:
- Die Landesaufnahmeanordnungen zur erleichterten Familienzusammenführung müssten regelmäßig die Möglichkeiten des Aufenthaltsgesetzes ausschöpfen und auf die Voraussetzung der Abgabe einer Verpflichtungserklärung der hierzulande lebenden Angehörigen vor Visumserteilung für die betroffenen Flüchtlinge verzichten.
- Die sozial- und aufenthaltsrechtliche Gleichbehandlung der über das Bundeskontingent und die Landesaufnahmeanordnung aufgenommenen syrischen Flüchtlinge muss von Bund und Ländern zeitnah hergestellt werden.
- Mit Blick auf die in Erstaufnahmeländern und an den Rändern Europas Gestrandete muss Deutschland im Europäischen Rat die Aussetzung der Dublin-Verordnung für Flüchtlinge aus Syrien - auch für die dem syrischen Bürgerkrieg Entfliehenden ohne syrische Staatsangehörigkeit - durchsetzen.
Ein Bündel von mit Blick auf die Lage in Syrien dringend notwendigen sehr konkreten Maßnahmen, das zu goutieren dem Kieler Landtag, über die geplanten flüchtlingspolitischen Appelle hinaus, gut zu Gesicht stünde.
gez. Martin Link