Demnach soll die geplante Aufenthaltsanordnung - für die zunächst das Einvernehmen mit dem Bundesinnenminister eingeholt werden müsse - vorsehen, dass syrischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, die als Bürgerkriegsflüchtlinge die Einreise zu ihren Verwandten in Deutschland beantragen. Begünstigt werden sollen beispielsweise Ehegatten, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel oder Geschwister.
Die Verwandten in Deutschland müssten allerdings erklären, dass sie für den Lebensunterhalt ihrer einreisenden Familienangehörigen aufkommen. Aber die Aufenthaltserlaubnis, die auch zu einer Beschäftigung berechtigt, würde für bis zu zwei Jahren erteilt und könnte verlängert werden.
In diesem Kontext befürchtet der Flüchtlingsrat, dass sich die Krankenversicherung als Problem entpuppen könnte, die oft nur privat möglich ist. Zwar wäre nach Lesart des geplanten Erlasses die mindestens 1-jährige Aufenthaltserlaubnis für die Pflichtversicherung erfüllt, aber eine Vollversicherung ist für alte Menschen i.d.R. nicht bezahlbar, sondern höchstens der Basistarif (nur Notversorgung). Der Flüchtlingsrat erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass 1992 bei der Aufnahme bosnischer Flüchtlinge die Landesregierung die Krankenversicherung pauschal übernommen hatte.
"Problematisch erscheint auch, dass der geplante Erlass nur für SyrerInnen gelten soll, die als Deutsche oder SyrerInnen mit einem Aufenthaltstitel in Schleswig-Holstein leben." erklärt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Für diejenigen SyrerInnen, die i.d.R. selbst als Flüchtlinge eingereist sind und bis dato noch mit einer Gestattung oder einer Duldung hier leben, wäre so mit Blick auf die Rettung auch ihrer auf der Flucht befindliche Angehörigen zunächst keine Möglichkeit geschaffen.
gez. Martin Link
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