Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. begrüßt die heutige <link file:4686 download file>Stellungnahme der <link internal-link internal link in current>Härtefallkommission zum Fall der sechsköpfigen albanischen Familie C. aus Kirchbarkau. Diese wurde am 15. August abgeschoben, nachdem sie am späten Vorabend von der Polizei aus ihrer Wohnung abgeholt worden war (siehe unsere <link https: frsh.de artikel zur-abschiebung-der-familie-c-aus-kirchbarkau-abschiebungen-bei-nacht-und-nebel-sind-unmenschlich-und-nicht-hinnehmbar external-link-new-window external link in new>PE v. 16.8.2017). Die Abschiebung fand trotz eingelegter Anrufung bei der Härtefallkommission statt. Sie wurde von der Ausländerbehörde Plön vollstreckt, obwohl diese zu der noch ausstehenden HFK-Entscheidung frühzeitig in Kenntnis gesetzt worden war. Der Flüchtlingsrat begrüßt die Ankündigung des Innenministeriums, die Ausländerbehörde bei der Rückholung der Familie nachhaltig zu unterstützen.
„Nun ist es dringend notwendig, die Abläufe und Entscheidungen aufzuarbeiten, die rechtsfehlerhaft die umfangreichen Integrationsleistungen der Familie C. nicht gewürdigt haben“, sagt Martin Link, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein. „Eine für die Familie und ihre Unterstützerkreise sicherlich schwer belastende Situation hätte vermieden werden können und darf sich keinesfalls wiederholen.“
Die Härtefallkommission hob heute ausdrücklich die erheblichen Integrationsleistungen der Familie hervor.
Pressekontakt: Jasmin Azazmah, <link>public@frsh.de, <link http: www.frsh.de>www.frsh.de, T. 0431 55685360