Der FLÜCHTLINGSRAT SH und PRO ASYL warnen erneut eindringlich davor, einen menschenrechtswidrigen Deal mit einem Despoten zu schließen, der das Flüchtlingsrecht aushebelt. »Das wäre der Sargnagel für das internationale Flüchtlingsrecht«, sagt Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.
Die Türkei ist kein sicherer Staat für Flüchtlinge, sie bietet keinen dauerhaften Schutz. Niemand spricht über Afghan*innen und andere nicht-syrische Schutzsuchende, die in der Türkei noch nicht einmal registriert werden. Sie sind in der Türkei nicht sicher und haben dort keinerlei Perspektive. Aber auch für syrische Flüchtlinge gibt es keinen verlässlichen dauerhaften Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Auch ihr der Status kann jederzeit widerrufen werden kann.
Die Flüchtlingsorganisationen appellieren an die EU-Staatschefs, so viel Druck auszuüben, dass die Türkei ihre kriegstreibende Politik in Nordsyrien stoppt. Hilfszahlungen für Flüchtlinge in der Türkei sind legitim und nötig – auch wenn die Türkei kein sicheres Asylland ist. Aber: "Die EU muss so viel Druck ausüben, dass die fluchtverursachende Politik Erdoğans in der Türkei und in Syrien gestoppt wird", mahnt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, und erklärt weiter: "Wir waren selbst Zeugen, als Präsident Erdoğan <link aktuell presseerklaerungen presseerklaerung news zur-lage-in-nordsyrien>im Oktober 2019 die lang geplante Militäroffensive in Nordsyrien begann." Nach den Invasionen in Dscharablus 2016 und Afrin 2018 ist es das dritte Mal, dass die Türkei eine völkerrechtswidrige Militäroperation in Syrien durchführt. Der türkische Autokrat Erdoğan plant, Millionen syrischer Geflüchteter in einer »Sicherheitszone« in Nordsyrien anzusiedeln.
Dafür will er Gebiete nutzen, in die die Türkei zuvor völkerrechtswidrig einmarschiert ist. Pläne wie die staatliche Baufirma TOKI hier Siedlungen bauen sollen, liegen Medienberichten zufolge bereits vor. Diese Elemente finden sich bereits im EU-Türkei-Deal von 2016 (genauer unter Artikel 9) – sie wurden von der EU stillschweigend akzeptiert.
Schutz vor unmenschlicher Behandlung und Zugang zum Rechtsstaat ist notstandsfest
FLÜCHTLINGSRAT SH und PRO ASYL sind entsetzt über die de facto Aushebelung elementarer rechtsstaatlicher Garantien in der EU. Artikel 3 der EMRK verbietet notstandsfest eine erniedrigende und unmenschliche Behandlung. Genau dies geschieht in Griechenland. Die Flüchtlingsorganisationen fordern erneut, festgesetzte Schutzsuchende freizulassen sowie den Zugang zu rechtstaatlichen Verfahren zu gewähren. In Grenzlagern gibt es keine fairen Verfahren, der Rechtsstaat wird an der EU-Außengrenze außer Kraft gesetzt.
Geflüchtete aus Griechenland sofort aufnehmen!
Deutschland hätte die Mittel, mehr als 25.000 Flüchtlinge sofort in Erstaufnahmezentren aufzunehmen und unterzubringen. Mindestens 40.000 weitere Plätze könnten die Bundesländer darüber hinaus bereitstellen. Aus menschenrechtlichen aber auch aus gesundheitspolitischen Gründen müssen die Haftlager aufgelöst werden – um den menschenrechtlichen und gesundheitlichen Kollaps zu verhindern.
Informationen zur Lage in der Türkei gibt es hier.
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