Nur so könne künftig die Integration und gesellschaftliche Teilhabe auch real gewährleistet werden, sagt Doris Kratz-Hinrichsen vom Diakonischen Werk Schleswig-Holstein.
Auf der Flüchtlingskonferenz am 9. November soll hierfür ein Forderungskatalog vorgelegt werden. Das Fachgremium „Geflüchtete Frauen und Kinder“ ist eine Initiative der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten in Schleswig-Holstein.
Der Anteil der Zuflucht suchenden Frauen ist laut Bericht der Landesregierung (Drucksache 18/4248) im ersten Quartal 2016 im Vergleich zum Vorjahr von 27 Prozent auf 41 Prozent gestiegen. Bei den minderjährigen Asylsuchenden sind 47 Prozent weiblich. Vor diesem Hintergrund müssen die in der Flüchtlingsarbeit bereits bestehenden Strukturen so verändert werden, dass die Frauen und deren Kinder gleichberechtigt an Bildung und Arbeit sowie am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
„Wenn wir ernsthaft wollen, dass geflüchtete Frauen und Kinder die Chance bekommen, selbstbestimmt zu leben, muss alles dafür getan werden, um ihnen dies zu ermöglichen“, so Birgit Pfennig von der Geschäftsstelle der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten S.-H.. Dazu gehören beispielsweise spezielle Sprachkurse mit Kinderbetreuung, Maßnahmen für einen verbesserten Gewaltschutz in den Kommunen bzw. in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften oder auf Frauen zugeschnittene Qualifizierungsmaßnahmen für den Arbeitsmarkt unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.
„Wir fordern die Landesregierung auf, die spezifischen Bedarfe von Frauen und Kindern im Sinne der Gleichberechtigung frühzeitig und nachhaltig in die Planung aller Integrationsmaßnahmen als Querschnittsthema zu verankern“, bekräftigt Torsten Döhring, Vertreter des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein.
Das Fachgremium „Geflüchtete Frauen und Kinder“ legt für die zu bearbeitenden sieben Themenfelder (gesellschaftliche Teilhabe, Gewaltschutz, Arbeitsmarkt, Asylverfahren, minderjährige Mädchen, Bildung und Gesundheit) entsprechende Zahlen, Fakten und Handlungsempfehlungen vor. (siehe Anhang)
Pressekontakt:
Birgit Pfennig
Geschäftsstelle der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Schleswig-Holstein
Walkerdamm 1
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Tel.: 0431-30034721
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