Judith Gleitze, Referentin von Borderline Europe aus Italien und Kristina Zammit und Goitum Yosief vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst aus Malta haben die prekäre Lage von Flüchtlingen an den EU-Außengrenzen dargestellt.
Denn die Flüchtlingspolitik der Europäischen Union hat längst die in der Genfer Flüchtlingskonvention verankerte Unschuld verloren. Frontex- und andere Marine-Patrouillen zwingen Flüchtlingsboote auf offenem Meer zum Abdrehen. Aus Angst vor Strafverfolgung verweigern Fischer Hilfen gegenüber Schiffbrüchigen. Griechenland vermint seine Grenzen und baut Internierungslager für zigtausend Flüchtlinge. In Ungarn, auf Malta und in Rumänien werden Asylsuchende regelmäßig inhaftiert. Aus Italien, Spanien oder Schweden werden erfolglos Asyl- suchende ohne Rücksicht auf Gefahr für Leib und Leben abgeschoben.
Stefan Schmidt, Landesflüchtlingsbeauftragter Schleswig-Holsteins und ehemaliger Kapitän der Cap Anamur wusste zu berichten, dass die Abschottungspolitik zwar für viele Menschen tödlich, aber nicht nachhaltig ist. Selbst bei rauer See und in Kenntnis der bis dato vielen Tausend Opfer machen sich Flüchtlinge noch immer auf den Weg über das Mittelmeer.Sie fliehen aus guten Gründen: vor der Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen durch Kriege, Umweltkatastrophen oder ungerechten Wirtschafts- und Handelsbedingungen. Andere fliehen vor Gewalt und Diskriminierung in ihrer Heimat.
Die EU und die nationalen Regierungen laborierten derweil weiter an militärischen Strategien zur Abwehr von Flüchtlingen und unerwünschten Migrantinnen und Migranten. Unter der Führung der EU-Außengrenzen-Agentur “Frontex”arbeiteten die EU-Mitgliedstaaten dabei eng zusammen.Im Ergebnis spitze sich die Lage im Süden der EU immer weiter zu, wo Mittelmeer und Atlantik die Grenze zwischen den Kontinenten Europa und Afrika bilden. Allein im Jahr 2011 hat ihr Fluchtversuch über 2.000 Menschen das Leben gekostet.
Martin Link vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein referierte, wie die innereuropäische Flüchtlingsabwehrpolitik derweil Wunden schlage. Als Pendant zur EU-Außengrenzensicherung hebelt die europäische Dublin-II-Verordnung nationalen Asyl-Schutz im Innern aus und nimmt solche, die trotz alledem eine Lücke im europäischen Zaun gefunden zu haben glaubten, ins administrative Fadenkreuz. In der Dublin-II-Verordnung ist u.a. geregelt, dass ein Flüchtling grundsätzlich nur in dem EU-Staat einen Asylantrag stellen kann, in dem er als erstes eingereist ist.
Jedoch in den Ersteinreisestaaten fehlende Aufnahmesysteme, mangelnde soziale Überlebensmöglichkeiten oder berechtigte Angst vor Kettenabschiebungen schlügen Flüchtlinge auch innerhalb Europas weiter auf der Flucht. Ohne einheitliche europäische Asylpolitik werden Menschen weiter Lebensperspektiven von Land zu Land suchen. In Schleswig-Holstein, dem Transitland zwischen Mittel- und Nordeuropa, endet derweil für viele dieser Flüchtlinge ihr Weg zunächst im Abschiebungsgefängnis und in der Schuldenfalle.
Flüchtlingsorganisationen befürchten, dass jede/r zweite Flüchtling auf den Routen von Afrika über das offene Meer nach Europa ums Leben kommt. Doch Menschen, die Flüchtlingen und MigrantInnen in ihrer Not helfen und Leben retten, landen vor Gerichten und werden der Fluchthilfe und Unterstützung der illegalen Einreise angeklagt. Borderline europe und andere Organisationen arbeiten dem offiziellen Verschweigen der Folgen europäischer Abschottungspolitik entgegen. Umfassende Information der Öffentlichkeit über die Tatbestände im Innern wie an den Rändern der EU, die Vernetzung europäischer Initiativen mit KollegInnen in nordafrikanischen und anderen Flucht-Transitländern und die Lobbyarbeit auf nationaler- und EU-Ebene sind Gestaltungsmittel einer Flüchtlingssolidaritätsarbeit von unten.
Die VeranstalterInnen konstatieren erste Folgen auf Ebene der europäischen Rechtsprechung. Der Europäische Menschengerichtshof (EGMR) rügte jüngst Italien für seinen Umgang mit Flüchtlingen. Der internationale Flüchtlingsschutz gilt auch auf hoher See. Und Flüchtlinge dürfen nun nicht mehr kollektiv abgeschoben werden, ehe für jeden Einzelnen geprüft worden ist, ob ein Recht auf Asyl vorliegt. Und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) fordert das ultimative Ende der bisherigen bundesdeutsche Praxis, Flüchtlinge ohne Rücksicht auf das was sie dort möglicherweise erwartet, in vermeintliche EU-Ersteinreiseländer rückzuschieben.
Vor 60 Jahren wurde die Genfer Flüchtlingskonvention verabschiedet. Ihr Ziel ist es, den Menschen Schutz zu gewähren, die aus ihrem Heimatland fliehen müssen.
Europäische Maßnahmen zum Flüchtlingsschutz dürfen sich nicht auf den Schutz der Grenzen und die Abschottung der Festung Europa reduzieren. Auch auf hoher See und im europäischen Inland gelten die Schutzstandards der Flüchtlingskonvention. Die Flüchtlingsfrage ist keine nationale, sondern eine internationale Frage.
Reinhard Pohl von der schleswig-holsteinischen Kampagne Safe Haven zeigte sich überzeugt, dass die Freiheitsbewegungen in Nordafrika und die EU-Nachbarländer unsere Zusammenarbeit und Unterstützung bräuchten - nicht zuletzt bei der Umsetzung der Flüchtlingskonvention und im Zuge einer offensiven humanitären Flüchtlingsaufnahmepolitik - dem Resettlement. Es geht zu aller erst um den Schutz von Leib und Leben und den Erhalt der humanitären Integrität des gemeinsamen europäischen Hauses.
Die Veranstalter setzten sich dafür ein:
- dass Menschen aufgrund der europäischen Abschottungspolitik nicht zu Tode kommen,
- dass menschenrechtliche Vereinbarungen für alle Menschen und auch auf hoher See gelten,
- dass die Dublin-II-Verordnung abgeschafft wird,
- dass die Freizügigkeit in Europa uneingeschränkt gilt,
- dass es eine abgestimmte humanitäre europäische Flüchtlingspolitik gibt,
- dass Flüchtlinge an jedem Ort Europas ein faires Asylverfahren bekommen,
- dass Familien zusammenbleiben und nicht getrennt werden,
- dass Flüchtlinge in Europa eine Lebensperspektive finden,
- dass Flüchtlinge in Europa nicht in Abschiebungshafteinrichtungen landen,
- dass alle Staaten der EU sich an den Kosten der Aufnahme und den Verfahren angemessen beteiligen,
- dass Flüchtlinge in Deutschland Aufnahme im Rahmen eines nationalen Resettlementprogramms mit jährlich angemessener Schutzquote finden.
In einer Podiumsdiskussion erhielten Bundes- und Landtagsabgeordnete Gelegenheit, sich zu diesen Forderungen zu positionieren und ihrerseits Alternativen zum europäischen flüchtlingspolitischen Status Quo zu formulieren.
Bei der Tagung wurde ein beeindruckender Dokumentarfilm über die Situation von Flüchtlingen aus Malta gezeigt.
SUSPENDED LIVES // Flüchtlingsleben in der Warteschleife
»Wenn Du ein Flüchtling bist, musst du bezahlen, und Du bezahlst mit einem Stück deines Lebens.«
Die Filmproduktion SUSPENDED LIVES zeigt die Perspektive der Flüchtlinge auf die europäische Grenzpolitik.
Die aktuelle europäische Flüchtlings- und Asylpolitik und ihre Auswirkungen auf die Lebensrealität von Menschen auf der Flucht werden dabei eindrücklich dargestellt. Kristina Zammit und Goitom Yosief von Jesuitenflüchtlingsdienst in Malta stellen ihren Film SUSPENDED LIVES vor und berichten über ihre Arbeit. In den Flüchtlingslagern Maltas leistet der Jesuitenflüchtlingsdienst rechtlichen und seelsorgerischen Beistand und setzt sich für die Umsetzung menschenrechtlicher Standards in der Flüchtlingsaufnahme ein.
Die 2009/10 auf Malta entstandene Dokumentation, die nun zum ersten Mal außerhalb Maltas gezeigt wird, erzählt sieben Geschichten von Flüchtlingen, die in den vergangenen Jahren auf Malta angekommen sind: Vier alleinreisende Männer, eine Frau und ihr minderjähriger Sohn sowie ein Paar mit ihren Kindern. Die meisten von ihnen erreichten Malta per Boot, alle beantragten Asyl. Sie berichten von ihren Erfahrungen der Angst, der Verfolgung und ihrer Flucht durch die Wüste und über das Mittelmeer bis an die Küste Maltas. Der Film selbst diskutiert weniger die Fragen um Asylpolitik, EU-Außengrenzen oder der Dublin II-Verordnung, sondern legt seinen Schwerpunkt auf individuelle menschliche Perspektiven. Die Stimme der Flüchtlinge soll Gehör finden.
Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. (www.frsh.de)
Doris Kratz-Hinrichsen, Diakonisches Werk Schleswig-Holstein
Fanny Dethloff, Flüchtlingsbeauftragte der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche
Torsten Döhring, Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein
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