Mit dem bundesweiten “Tag des Flüchtlings”[1] am Freitag, den 28. September, hat der Kieler Landtag ein angemessenes Datum für die Debatte über den Bericht der Landesregierung zur Unterbringung von Asylsuchenden (Drucksache 18/155)[2] gefunden.
Die Landesregierung erklärt darin, dass sie in den vergangenen Jahren lediglich mit einer einzigen konkreten Beschwerde hinsichtlich der dezentralen Unterbringung konfrontiert wurde.
“Dies Bekenntnis offenbart eine bei der zuständigen Landesverwaltung offenbar herrschende fatale Unkenntnis der prekären Lebenslagen von Asylsuchenden”, wundert sich Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.
Der Flüchtlingsrat und andere in dieser Frage engagierte Organisationen hätten in den vergangenen Jahren das jeweils zuständige Ministerium immer wieder auf Beispiele aufmerksam gemacht, die bestehende Handlungsbedarfe dringlich gemacht hätten.
Der Kieler Flüchtlingsrat fordert einen Paradigmenwechsel in der Verwaltungspraxis gegenüber Flüchtlingen: Weg vom Gießkannenprinzip bei der dezentralen Verteilung. Hin zu einer Unterbringungspraxis an Orten, wo soziale Vernetzung und Integration in Bildung und Arbeit möglich sind.
Wenn es der Landesregierung ernst damit ist, dass “alle Menschen mit Migrationshintergrund sich in Schleswig-Holstein willkommen und dazugehörig fühlen” sollen und sie, wie Innenminister Breitner jüngst weiter ausführte, “deshalb Integrations- und Flüchtlingspolitik zusammen denken” will[3], sollte diese Strategie schon bei der Unterbringung der Schutz- und Asylsuchenden greifen und mittelfristig auf die regelmäßige Unterbringung in privaten Wohnungen orientieren.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein appelliert an die Abgeordneten des Landtages, sich jedoch auch schon jetzt für ein schleswig-holsteinisches Konzept stark zu machen, das verbindliche Mindeststandards sowohl für die (vorübergehende) Heimunterbringung als auch für die dezentrale Unterbringung von Einzelpersonen und Familien in den Kreisen und Gemeinden festschreibt.
Mit Schreiben an die Fraktionen des Landtages hat der Flüchtlingsrat am 26. September sein <link file:1144 download herunterladen der datei>Positionspapier “Unterbringung von Flüchtlingen in Schleswig-Holstein in den Kreisen und Gemeinden - Bedarfe und Erfordernisse” vorgelegt, dass für die Unterbringung von Flüchtlingen die folgenden Grundsätze einfordert:
- zumutbare bauliche Voraussetzungen und Mindestausstattung
- Erreichbarkeit von Infrastruktur und Integrationsangeboten
- kurz befristete maximale Verweildauer in Gemeinschaftsunterkünften
- angemessene soziale Betreuung und Beratung
- Berücksichtigung der Bedarfe besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge
- Gewährleistung individueller Lebensalltagsgestaltung/-versorgung anstatt Sachleistungsversorgung
gez. Martin Link
[1] <link http: www.proasyl.de de presse detail news bundesweiter_tag_des_fluechtlings-1>
www.proasyl.de/de/presse/detail/news/bundesweiter_tag_des_fluechtlings-1/
[2] <link http: www.landtag.ltsh.de infothek wahl18 drucks drucksache-18-0155.pdf>
www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/0100/drucksache-18-0155.pdf
[3] Innenminister Andreas Breitner am 14.9.2012: <link http: www.schleswig-holstein.de im de service presse pi>
www.schleswig-holstein.de/IM/DE/Service/Presse/PI/2012_neu/120914_im_willkommenskultur.html
<link http: www.schleswig-holstein.de im de service presse pi>