Seit ungefähr Ostern 2018 werden Asylanträge aus Georgien auch in Neumünster angehört, die Flüchtlinge aus diesem Land werden auch nach Schleswig-Holstein verteilt. Um vor allem ehrenamtliche Helfer*innen für die Unterstützung fit zu machen, organisierten der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. und das Projekts Landesweite Flüchtlingshilfe einen Informationsabend zu dem Land. Anlass sich mit der Situation in Georgien zu befassen, gibt auch das Bestreben der Bundesregierung, Georgien zum „sicheren Herkunftsland“ zu erklären, um die Asylverfahren von Georgier*innen massiv abzukürzen.
Referent Reinhard Pohl stellte in dem Zusammenhang das Land ausführlich vor und ging auf die diversen Gründe, aus denen es sich bei Georgien zu einem „Auswanderungsland“ handelt, ein. Seit 1990 verliert das Land jedes Jahr an Bevölkerung. Gleichzeitig sind in Georgien lebende Familien oft von Überweisungen von im Ausland lebenden Angehörigen abhängig, zum Beispiel aus Russland, der Türkei, Israel und auch aus Deutschland.
Die Ursachen dafür liegen in der Geschichte. Abgesehen von einer Hochzeit im Mittelalter war Georgien nur für wenige Jahre nach dem Ersten Weltkrieg ein Nationalstaat – und seit 1991. Damals allerdings wurde ein schweres Erbe aus der zusammenbrechenden Sowjetunion übernommen, im Transformationsprozess gewannen wenige und verloren viele.
Menschen wandern aus unterschiedlichen Gründen aus – und Chancenlosigkeit, Diskriminierung und Verfolgung liegen oft dicht beieinander. In Deutschland kommen viele als Au-Pair-Mädchen, als Studentin oder Student an, und viele stellen auch einen Asylantrag. erläutert wurde die Entscheidungspraxis des BAMF, ebenso die Diskussion, Georgien zu einem „sicheren Herkunftsstaat“ zu erklären. Am Schluss ging es noch um die Perspektiven, denn langfristig strebt Georgien die Mitgliedschaft in der EU an.