Der demographische Wandel und die Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt sind ein zentrales Thema des <link http: www.bundesregierung.de content de infodienst external-link-new-window externen link in neuem>Integrationsgipfels der Bundesregierung. „Bis 2025 nimmt das Erwerbspersonenpotenzial um mehr als sechs Millionen Menschen ab, wenn wir nicht entgegen steuern“ – lautet die Mahnung der Ministerin für Arbeit und Soziales, Frau Dr. Ursula von der Leyen. Um dem demographischen Wandel auf dem Arbeitsmarkt zu begegnen, hat die Bundesregierung eine Fachkräfteoffensive eingeleitet, die zum Ziel hat, ausländische Arbeitskräfte anzuwerben und dies mit einer verbesserten Willkommenskultur zu unterstützen sowie die eigenen Fachkräfte-Potenziale im Land auszuschöpfen. Dazu gehören Zielgruppen wie junge Menschen ohne Berufsabschluss, Frauen und insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund. U.a. wurden im Dialogforum Arbeitsmarkt und Erwerbsleben im Rahmen des Nationalen Aktionsplans unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Ziele und geeignete Lösungsansätze zur Sicherung der Fachkräftebasis festgelegt. Im aktuellen Zwischenbericht der Bundesregierung „Arbeitsmarkt und Erwerbsleben“ wird die Förderung des Potenzials der hier lebenden Migrantinnen und Migranten als ein zentraler Sicherungspfad im Rahmen der Fachkräftestrategie hervorgehoben. Dazu wurden umfangreiche Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Bund, Ländern und Kommunen sowie wichtiger zivilgesellschaftlicher Akteure auf eine gemeinsame Grundlage gestellt: Das betrifft u.a. die Sprachförderung, die Anerkennung von Abschlüssen aus der Herkunftsländern sowie die Schulung des Beratungspersonals.
Eine besondere Zielgruppe bei der Erschließung der inländischen Arbeitskräftepotenziale sind die Bleibeberechtigten und Flüchtlinge, auf die ebenfalls ausdrücklich verwiesen wird. Mit dem Verweis auf das <link http: www.esf.de portal generator bleiberecht__2__gesamt.html external-link-new-window externen link in neuem>ESF-Bundesprogramm für Bleiberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt, das bis Mitte 2014 als XENOS-Sonderprogramm befristet ist, werden positive Integrationsquoten und Arbeitsmarkterfolge hervorgehoben, die zurzeit bundesweit 28 Netzwerke mit rund 230 Einzelprojekten aus dem geförderten Programm leisten (siehe <link http: www.landinsicht-sh.de fileadmin pdf zwischenbilanz_evaluation_bleiberechtsprogramm_jan13.pdf external-link-new-window externen link in neuem>Zwischenbericht Bleiberechtsnetzwerke, März 2013).
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun im Rahmen der Festlegung der Bundesprogramme für die neue Förderperiode des Europäischen Sozialfonds beschlossen, das Programm zur beruflichen Integration von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen nicht mehr aufzulegen. Diese Entscheidung ist im Sinne der Fachkräftestrategie nicht Ziel führend und konterkariert die durch das Programm erfolgreich eingeleitete Mobilisierung von Fachkräften in den Regionen. Die bislang angekündigten Programme für die Förderperiode 2014-2020 lassen zudem eine Beteiligung für die Zielgruppe der Flüchtlinge und Bleibeberechtigten nur rudimentär zu. Auch aus Sicht der Programmevaluation ist es dringend geboten, eine Beratungs- und Betreuungsstruktur vorzuhalten, die durch die o.g. Netzwerke in den Regionen aufgebaut wurde. Eine Struktur, die dazu beiträgt, dass diese Zielgruppe erreicht und mobilisiert wird, dass Förderprogramme in den Kommunen und Ländern entsprechend
geöffnet werden, damit eine Teilhabe für die Gruppe der Flüchtlinge und Bleibeberechtigten verankert werden kann, ist auch deshalb dringend erforderlich, damit der Brückenschlag zu den Regelmaßnahmen gelingen kann, die von der Bundesregierung im Rahmen der Fachkräftestrategie vorgesehen sind.
Aufgrund der aktuellen Verlautbarungen des BMAS zu den geplanten Schwerpunktsetzungen der künftigen ESF-Programme besteht dringender Diskussions- und Handlungsbedarf im Rahmen der Erörterung innerhalb des 6. Integrationsgipfels zur Teilhabe der Flüchtlinge und Bleibeberechtigten an Berufsbildung und Arbeitsmarkt. Mit der bislang getroffenen Entscheidung erfüllt das BMAS nicht die im Rahmen des Integrationsgipfels festgelegten Zielvereinbarungen und Selbstverpflichtungen. Zudem steht diese Weichenstellung auch im Widerspruch zu dem Abbau rechtspolitischer Hürden, wie in den letzten Jahren Schritt für Schritt eingeleitet. Auch vor dem Hintergrund der aktuell geplanten Änderung zum Arbeitsmarktzugang, nach der Asylbewerber/innen der Zugang erleichtert werden soll, stellt sich umso mehr die Frage, ob eine Umsetzung mit Hilfe einer Unterstützungsstruktur effizienter gestaltet werden kann.
- Maren Gag
Projektkoordination Netzwerk FLUCHTort Hamburg, passage gGmbH, Nagelsweg 14, 20097 Hamburg, Tel. 040 24 19 27 85, Email: maren.gag@passage-hamburg.de, <link http: www.fluchtort-hamburg.de>www.fluchtort-hamburg.de
Die folgenden Unterzeichner/innen dieser Stellungnahme stehen beispielhaft für die bundesweit 28 Netzwerke, die im Rahmen des ESF- Bundesprogramms für Bleiberechtigte und Flüchtlinge bis dato gefördert werden:
- Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., Kiel (<link http: www.landinsicht-sh.de external-link-new-window externen link in neuem>Netzwerk Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein)
- Norbert Grehl-Schmitt, Caritasverband Osnabrück
- Annett Roswora, IBS gGmbH, Erfurt
- Reiner Erben, Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH, Augsburg
- Heidi Gellhardt, Arbeit und Bildung e.V., Berlin
Zum selben Thema: <link file:1241 download herunterladen der datei>Gemeinsame PE der Landesflüchtlingsräte vom 9.4.2013 mit Kurzdarstellungen und Kritik der künftigen ESF-Bundes-Förderprogramme