Der Flüchtlingsrat und der Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung, im Fachkräfteeinwanderungsgesetzentwurf nun doch einen Spurwechsel für Asylsuchende in einen arbeitsmarktorientierten Aufenthalt zu ermöglichen. Der Gesetzgeber bekennt, dass "auch inländische Personen entsprechend dem geltenden Recht Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung leisten".
An anderer Stelle heißt es zur Begründung des Gesetzentwurfes: "Wer eine Fachkraft ist, soll künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können." Demgegenüber bleibt der Gesetzentwurf beim Spurwechsel allerdings inkonsequent und nicht bedarfsgerecht. Denn mit einem Stichtag soll die Gruppe der Begünstigten unter den Geflüchteten einschränkt werden und ihnen soll nur zur Aufnahme von Beschäftigungen in nicht näher spezifizierten Mangelberufen ein Aufenthalt gewährt werden. Angesichts von bundesweit 260.000 Geduldeten - unter ihnen gut 50% langjährig aufhältige und für die Bedarfe des Arbeitsmarktes gut qualifizierte Menschen - erwartet der Flüchtlingsrat hier zielführende Entschärfungen.
"Wenn die Bundesregierung bei aufenthaltsberechtigten Fachkräften die Voraussetzungen beim Nachzug der Kernfamilie von der Wohnraumerfordernis entlasten und den Eltern- und Schwiegerelternnachzug erleichtern will, erwarten wir, dass diese Regelungen auch für über den Spurwechsel in die Fachkräftestrategie geratene Personen gilt", erklärt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Die hier vorgesehenen Befristungen bis 2028 seien allerdings nicht nachvollziehbar.
Uneingeschränkt positiv ist für den Flüchtlingsrat das Vorhaben des Gesetzentwurfs, die Ausbildungsduldung in eine Aufenthaltserlaubnis als Anspruchstitel zu überführen.
"Als konstruktive begleitende Maßnahme ist es jetzt aber dringend geboten, die Zuständigkeit für die Beschäftigungserlaubnisse wieder dort zu verorten, wo die Beurteilungskompetenz arbeitsmarktlicher Bedarfslagen und ggf. der individuellen Eignung der Ausbildung und Beschäftigung suchenden Geflüchteten vorhanden ist - bei den Arbeitsverwaltungen!", fordert Martin Link. Wenn die Ausländerbehörden in diesen Fällen weiterhin zuständig bleiben, gefährde das die Zielerreichung des Gesetzes durch ggf. restriktives und ermessensnegatives Verwaltungshandeln.
Dass eine verstärkte Einwanderung in den kapitalistischen Arbeitsmarkt auch ihre Reibungsverluste insbesondere zulasten der zu den in der Arbeitswelt geltenden Rechtslagen noch unkundigen Einwandernden zeitigen kann, wissen Antidiskriminierungsberatungsstellen schon lange zu berichten. "Unbedingt begrüßen wir daher, dass die Bundesregierung im Zuge des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes die Verstetigung des bisher lediglich innerhalb übersichtlicher Projektfristen geförderten Beratungsangebots der Fairen Integration plant", erklärt Hanan Kadri vom Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein.
gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., public[at]frsh.de, T. 0431-735 000