Aktualisierung des Erstattungserlasses vom 19.2.2015
Aus einem vom Land bereitgestellten Topf von 200.000€ können Kommunen ehrenamtlich engagierten Personen und Gruppen ihren im Zuge der Betreuung und Unterstützung von Asylsuchenden entstandenen Aufwand auf Antrag erstatten. Damit bestehen Möglichkeiten, enstehende oder entstandene Kosten für Aufwendungen bei Angeboten für Flüchtlinge, Treffen, Veranstaltungen, Infomaterialien, Übersetzungen, Schulungen etc. erstattet zu bekommen. Die Erstattung von Kosten für Sprachförderangebote sind ausdrücklich ausgenommen. InteressentInnen wenden sich an die Sozialämter im Rathaus ihrer kreisfreien Stadt oder der Kreisverweltung.