Am 29.10.2022 macht das Abschiebungsgefängnis Glückstadt öffentlich, dass am Abend des Vortages eine dort auf Betreiben Hamburgs inhaftierte Person, die offensichtlich nicht "minus Freiheit wohnen" und in sein von Menschenrechtsverbrechen und politischer Verfolgung gekennzeichnetes Herkunftsland Gambia zurückkehren wollte, über die stattliche 7 Meter hohe Bertonmauer, mit der der Haftkomplex umrundet ist, in Freiheit gelangt ist.
Der Flüchtlingsrat appelliert an die Landesregierung anlässlich dieses Ausbruchs, bei dem der Betroffene offenbar erhebliche Gefahren für Leib und Leben riskiert hat, zum Anlass zu nehmen, den Vollzug von Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein zu beenden.
"Flucht ist kein Verbrechen. Menschen, die nichts verbrochen haben, außer dass ihnen der erhoffte Schutz und eine Zukunft hierzulande verwehrt werden, gehören nicht ins Gefängnis", erklärt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.
gez. Martin Link