Die Konferenz hat mit dem Beschluss eines Flüchtlingspakts[1] ein breites gesellschaftliches Bündnis zur integrationsorientierten Aufnahme von Flüchtlingen in Schleswig-Holstein gebildet. Im darauf folgenden Sommer startete hingegen die Bundesregierung eine Reihe von Gipfeln, die vielfältige rechtliche neue und reanimierte Hürden aufstellten. 2015 kamen so viele Asylsuchende und Transitflüchtlinge wie in keinem Jahr zuvor.
Zu den Ansagen des Flüchtlingspakts wie auch in die Zukunft gerichtet benennt die AG Migration & Arbeit Schleswig-Holstein bestehende Handlungsbedarfe auf dem Weg zu einer nachhaltigen Integration von Flüchtlingen in Schleswig-Holstein zu folgenden Themen:
Erstaufnahme von Flüchtlingen und Integrationssteuerung
Stefan Schmidt, Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein erklärt:
„Die Umsetzung der im Flüchtlingspakt vorgesehen Maßnahmen leidet z.T. dadurch, dass zzt. des Flüchtlingspakts im Mai 2015 es nur zwei Landesaufnahmeeinrichtungen gab, mittlerweile jedoch 13. Auch dass die Belegung zzt. nur 25 % der möglichen Kapazitäten von 12.430 beträgt, macht es nicht leichter. Zu weiteren Teilaspekten der Erstaufnahme und Integrationssteuerung nimmt der Zuwanderungsbeauftragte in Kenntnis der Vorortsituation eines Großteils der Unterkünfte wie folgt Stellung.“
Zu Profiling und Mobilen BA-Teams:
Schmidt: „Die Umsetzung der positiv zu bewertenden Vorgabe des Flüchtlingspaktes beim Landesamt für Ausländerangelegenheiten ein Profiling durchzuführen, in dem umfassend die mitgebrachten beruflichen und schulischen Fähigkeiten und sonstigen Potenziale der Asylsuchenden aufgenommen werden, damit diese dann bei der späteren Zuweisung an die Kreise Berücksichtigung finden können, sollte zeitnah zur Umsetzung kommen.
Dass das Vorhaben, schon bei der Erstaufnahme die beruflichen Qualifikationen und daran anschließend Förderungs- und Qualifizierungsmaßnahmen durch die Arbeitsagentur Regionaldirektion Nord zu erheben, zwar nicht stationär, aber immerhin durch ein mobiles Einsatzteam umgesetzt wird ist zu begrüßen. Die Mitarbeiter des Landesamtes wie der Betreuungsverbände könnten noch besser zu diesem Angebot Informiert sein.“
Zu Verfahrensberatung in den Erstaufnahmeeinrichtungen:
Schmidt: „Die Asyl-Verfahrensberatung der Betreuungsverbände in den Einrichtungen läuft zu großen Teilen leer, weil die Asylsuchenden erst viele Monate, nachdem sie aus den Landesunterkünften in die Kreise und kreisfreien Städte verteilt worden sind, einen Asylantrag stellen können bzw. die Anhörung haben. Vor diesem Hintergrund sollte es in den Kommunen ein ausreichendes Angebot an Verfahrensberatungen geben. Nach Kenntnis des Beauftragten gibt es dies zzt. stiftungsfinanziert nur an 5 Standorten.“
Zu Integrations- und Aufnahmepauschale:
Schmidt: „Dass das Land den Kreisen im Rahmen der Integrations- und Aufnahmepauschale finanziell stärkt, wird vom Zuwanderungsbeauftragten ausdrücklich begrüßt. Die Finanzmittel sollten jedoch nicht für die Unterbringung Verwendung finden, sondern für eine personenbezogene Integrationsbetreuung.“
Sprachförderung, Bildung und Kultur
Zu Sprachförderung:
Sprachförderung ist laut Flüchtlingspakt eine wesentliche Grundvoraussetzung zu Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Eine systematische Sprachförderung soll auch Menschen im Asylverfahren und ohne dauerhaften Aufenthaltstitel erfassen. Spracherwerb ist lebens-notwendig und ist ein wichtiger Schüsselfaktor für gesellschaftlichen und beruflichen Zugang.
Laut Bericht der Landesregierung (Drucksache 18/3714) ist der Sprachzugange für Personen mit ungesichertem Aufenthalt wie folgt strukturiert: WISH - „Willkommen in Schleswig-Holstein“ – (30 Std. Orientierung in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Landesunterkünften); STAFF - Starterpaket für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein (100 Std.); BA-Kurse in 11 u. 12/2015 (320 Std., Basiskenntnisse Deutsch, nur für TN aus Iran, Irak, Syrien und Eritrea); BAMF-Integrationskurse (600 bis 900 Std., B1 und Orientierungskurs, nur für TN aus Iran, Irak, Syrien und Eritrea); ESF/BAMF berufsbezogene Sprachkurse, Zugang nur für TN des Netzwerkes Mehr Land in Sicht!.
Krystyna Michalski, Paritätischer Wohlfahrtsverband SH:
„Darüber hinaus finanzieren Kommunen und Wohlfahrtsverbänden Deutsch-Sprachkurse, ebenso ehrenamtliche Initiativen mit sehr unterschiedlichem Stundenumfang. Für all die vielfältigen Angebote gibt es kein landesweites abgestimmtes Vorgehen geschweige denn ein „System“ und somit auch keine Übersicht über die Sprachfördermöglichkeiten in den Regionen. Hier besteht noch ein dringender Handlungsbedarf.
Insbesondere Jugendliche, junge Erwachsene und erwachsene Asylsuchende brauchen während der schulischen und beruflichen Qualifizierung intensive Sprachförderung mit sozialpädagogischer Unterstützung und Beratung.
Das gesamte staatliche ‚Flüchtlingsmanagement‘ wird derzeit auf- und umgebaut. Die politisch intendierte Selektion, wonach nur Flüchtlinge mit ‚guter Bleibeperspektive‘ (Iran, Irak, Syrien und Eritrea) Sprachförderung bereits im Asylverfahren erhalten, halten wir für grundsätzlich falsch. Sprachförderung sowie Integrationskurse sollen für alle Asylsuchenden von Beginn an geöffnet werden. Besonders widersinnig erscheint die ausgrenzende Systematik mit Blick auf z.B. Afghanistan, Somalia, Pakistan oder den Jemen, die allgemein bekannt über gute Fluchtgründe verfügen und erhebliche Schutzquoten aufweisen.
Zahlreiche Flüchtlinge werden von Teilhabeangeboten ausgeschlossen, obwohl sie sich in Zukunft dauerhaft rechtmäßig in Deutschland aufhalten werden. Mit dem Ausschluss von Sprachförderung droht eine stetige wachsende Entfernung vom Arbeitsmarkt und Verschlechterung der Beschäftigungsfähigkeit.“
Zu Bildung, mit Schwerpunkt auf Berufsschulpflicht für über 18-Jährige:
Der Grundgedanke des Flüchtlingspaktes ist „Integration vom ersten Tag an“.
Krystyna Michalski, Paritätischer Wohlfahrtsverband SH:
„Eine berufliche Integration sowie eine Perspektive auf eine dauerhafte und qualifizierte Beschäftigung kann am besten durch erworbenen Schulabschluss oder durch anerkannten Schulabschluss erreicht werden. Daher ist es aus unserer Sicht erforderlich, die Berufsschulpflicht für alle jungen Flüchtlinge zeitlich zu erweitern. Dabei geht es um die Personen, die nicht die Möglichkeit hatten, in Deutschland einen Schulabschluss zu erwerben.
Schleswig-Holstein braucht ein landesweites Konzept zur Beschulung von jungen Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger ins Schulsystem bis zum Alter von 27 Jahren. Damit einhergehend müssen auch genügend qualifizierte Lehrkräfte eingestellt und finanziert bzw. vorhandene entsprechend qualifiziert und der erhöhte Raumbedarf bedient werden. Eine ausreichende Versorgung mit Deutschunterricht an Beruflichen Schulen (DaZ-Klassen) ist ebenfalls zu gewährleisten. Da durch den Erhalt eines deutschen Schulabschlusses davon auszugehen ist, dass eine schnellere, effektivere und nachhaltige Integration und Lebensperspektive in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ermöglicht wird, lohnen sich nicht nur aus humanitären Gründen, sondern insbesondere auch aus volkswirtschaftlichen Gründen, die entsprechenden Investitionen ins Schulsystem.“
Integration in Ausbildung & Arbeit
Zu Anerkennungsgesetzgebung und –praxis/Qualifikationsanalysen:
Der Flüchtlingspakt stellt richtig fest, dass zu einer erfolgreichen Integrationsstrategie frühzeitige Beratung und Klärung der beruflichen Qualifikation gehören. Die rechtlichen Grundlagen seien durch die Anerkennungsgesetze des Bundes und der Länder geschaffen.
Farzaneh Vagdy-Voß (IQ Netzwerk SH), Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein:
„Die rechtlichen Grundlagen für die im Ausland erworbenen beruflichen Abschlüsse sind zwar durch Bund und Land gesetzlich geregelt. Die Umsetzung ist jedoch teilweise problematisch. Notwendig wäre insbesondere eine Klarstellung über zuständige Stellen bei der Anerkennung von Ingenieurberufen oder eine Korrektur nicht gesetzeskonformer Hürden, etwa bei Sprachanforderungen.“
Weiterhin weist der Flüchtlingspakt den Kammern besondere Verantwortung hinsichtlich Beratung, Gleichwertigkeitsprüfung und Qualifikationsanalysen bei Geflüchteten zu.
Farzaneh Vagdy-Voß (IQ Netzwerk SH), Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein:
„Die Umsetzung der Qualifikationsanalysen verläuft jedoch nur schleppend. Darüber hinaus bedauert der Flüchtlingsrat als Koordinator des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein, dass das Bundesprogramm "Prototyping Transfer", welches anderenorts von vielen Kammern (u.a. HWKn Hamburg, Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, IHK FOSA, IHK zu Köln und für München und Oberbayern, Westdeutscher Handwerkskammertag)[2] umgesetzt wird, in Schleswig-Holstein leider keine Unterstützung findet.“
Zu Ausbildung:
Ziele des Flüchtlingspakts waren durch berufliche Bildung Chancengleichheit für junge Flüchtlinge zu erreichen und Flüchtlingen mit und ohne verfestigtem Aufenthalt, die noch nicht über eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, den Weg in eine berufliche Ausbildung und die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit zu erleichtern. Weiterhin wurde eine enge Kooperation aller Partner vereinbart. Die Ausbildungsfragen sollte flächendeckend und in gleicher Qualität erfolgen. Verlässliche Absprachen zwischen den Ausländerbehörden, den Berufsbildenden Schulen (BBS) und den regionalen Berufsbildungszentren (RBZ), den Agenturen für Arbeit sowie den Kammern sollten den Rahmen bilden. Letztere wollten jungen Flüchtlingen Praktikumsplätze zur Berufsorientierung und Ausbildungsplätze mit anschließender Beschäftigung anbieten.
Özlem Erdem-Wulff (Netzwerk Mehr Land in Sicht!) Paritätischer Schleswig-Holstein:
„Chancengleichheit für junge Flüchtlinge gibt es bisher nicht. Sowohl weil die gesetzlich Rahmenbedingungen fehlen, als auch wegen fehlender Transparenz bzgl. Beratungsstruktur und Qualität. Der Informationstransfer zwischen den Akteuren über ausbildungsorientierte Angebote für Flüchtlinge oder für Betriebe ist defizitär. Regelmäßig erreichen uns Klagen, dass z.B. Ausländerbehörden nicht immer mit den Arbeitsagenturen kooperieren, schlecht erreichbar sind oder nicht gerade zeitnah zu aufenthaltsrechtlichen Fragen informieren. Ein abgestimmtes Informationsmanagement ist bisher nicht feststellbar. Nach wie vor steht ein Erlass zur Dauer der Duldung bzw. Aufenthaltserlaubnis bei einer Ausbildung aus.
Leider ist bisher auch eine Anpassung bundesrechtlicher Rahmenbedingungen für Leistungen nach dem BAföG und für BAB ab dem ersten Tag nicht erfolgt. Insbesondere für Flüchtlinge, die bereits einen entsprechenden Schulabschluss mitbringen und studieren wollen oder ihr im Herkunftsland begonnenes Studium fortsetzen wollen und damit als Fachkräfte für die Wirtschaft zur Verfügung stehen könnten, gibt es somit keine finanzielle Absicherung.“
Zu Arbeit:
Hervorgehoben werden im Flüchtlingspakt zum einen die Vereinbarungen des Landes, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, und der Bundesagentur für Arbeit (BA) vertreten durch die Regionaldirektion Nord, die das Ziel der besseren und umfassenden Beratung und Betreuung von Flüchtlingen bei den Arbeitsagenturen zum Ziel haben.
Özlem Erdem-Wulff (Netzwerk Mehr Land in Sicht!) Paritätischer Schleswig-Holstein:
„Die bessere Beratung durch die Arbeitsverwaltung kann nur auf Grundlage erfolgter Meldung als arbeitssuchend erfolgen. Asylbewerber und Geduldete sind nicht verpflichtet, sich zu melden. Sie wissen – soweit kein Kontakt zu Migrationsfachdiensten besteht – nicht, dass sie einen Beratungsanspruch, gar einen Vermittlungsanspruch haben. Infolgedessen werden ggf. zustehende Leistungen nicht beantragt, wie z.B. Übersetzungskosten für Zeugnisse. Eine Kooperation zwischen den Leistungsträgern, Landesunterkünften, Migrationsfachdiensten und Arbeitsverwaltungen, wie im Flüchtlingspakt vereinbart, ist nicht überall gegeben. Anerkannte Flüchtlinge sind dem Jobcenter zugewiesen. Die Mitarbeiter werden zwar mit Blick auf die Zielgruppe der Flüchtlinge geschult, haben aber die Vorgaben des SGB II zu erfüllen. Dass die Qualifizierung von Flüchtlingen dabei im Blick ist, bleibt zu bezweifeln. Denn Ziel des SGB II ist es, in Arbeit zu vermitteln, notfalls auch als HelferInnen und Ungelernte. Erfreulich ist aber, dass Jobcenter viele Flüchtlinge in die Integrationskurse verweisen und zunächst für einen Deutsch-Spracherwerb sorgen. Den Integrationsnetzwerken ist bis dato weitgehend unklar, ob die vereinbarte Erweiterung der Beraternetzwerke ‚Fachkräftesicherung und Weiterbildung‘ der Arbeitsagenturen tatsächlich erfolgt ist.“
Im Rahmen des Flüchtlingspaktes hat sich der Unternehmerverband Nord verpflichte, Betriebe umfangreich über Rahmen und Möglichkeiten der Beschäftigung von Flüchtlingen zu informieren. Die Regionalverbände würden Ansprechpartner in Kiel, Flensburg, Rendsburg, Neumünster, Heide, Lübeck und Glinde vorhalten. Ein Leitfaden für die Beschäftigung und ein Arbeitsvertragsmuster sollten erstellt, telefonische Rechtsberatung sowie Betriebsbesuche durchgeführt werden.
Farzaneh Vagdy-Voß (IQ Netzwerk SH), Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein:
„Bzgl. der Umsetzung dieser Selbstverpflichtungen herrscht keine Transparenz. Erforderlich wäre die Weitergabe von Informationen zumindest zwischen den Partnern des Flüchtlingspaktes. Die von den Netzwerken IQ und Mehr Land in Sicht! sehr gewünschte Kooperation mit dem Flüchtlingsbeauftragten des UV-Nord ist bis dato leider nur sporadisch zustande gekommen. Empfehlenswert wäre weiterhin ein landesweites Portal mit allen vorhandenen Angeboten zur beruflichen Integration von Flüchtlingen.“
Die AG Migration & Arbeit besteht seit 15 Jahren. In diesem Integrationsexpertengremium für ausbildungs- und arbeitsmarktliche Fragen sind vertreten Martin Link (Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.) Torsten Döhring (Stellvertr. Landesbeauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen), Özlem Erdem-Wulff (Netzwerk Mehr Land in Sicht! – Arbeit für Flüchtlinge in SH), Farzaneh Vagdy-Voß (IQ Netzwerk Schleswig-Holstein), Mona Golla (ZBBS e.V.), Sabine Bleyer (UTS e.V.), Krystyna Michalski (Paritätischer Wohlfahrtsverband SH) und Doris Kratz-Hinrichsen (Diakonisches Werk SH)
Kontakt: Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. ● T. 0431-735 000 ● office@frsh.de
[1] Flüchtlingspakt „Willkommen in Schleswig-Holstein“: <link publikationen weitere-publikationen fluechtlingspakt-willkommen-in-schleswig-holstein-6-mai-2015>
[2] <link https: www.anerkennung-in-deutschland.de html de>