Vorläufige Aussetzung einer Dublin-Überstellung in die Tschechische Republik, weil dort nach dem gegenwärtig überschaubaren Sachstand ein Zugangshindernis zum Asylverfahren droht (Beendigung des Asylverfahrens bei Verweigerung einer sexologischen und phallometrischen Untersuchung zum vermeintlichen Nachweis der Homosexualität).