Im Eilverfahren eines Afghanen beschloss das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein die Abschiebung nach Griechenland im Sinne eines Dublin II Verfahrens als rechtskräftig zu bezeichnen.
Im Eilverfahren eines Afghanen beschloss das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein die Abschiebung nach Griechenland im Sinne eines Dublin II Verfahrens als rechtskräftig zu bezeichnen.