Das Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht in Schleswig hat beschlossen, dass der Antrag, den nicht als minderjährig anerkannten Antragsteller nicht nach Griechenland zu überstellen, abgelehnt wird.
Das Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht in Schleswig hat beschlossen, dass der Antrag, den nicht als minderjährig anerkannten Antragsteller nicht nach Griechenland zu überstellen, abgelehnt wird.