Die zentrale Unterbringung von Schutz und Asyl suchenden Menschen - zumal von Familien mit minderjährigen Kindern - in abgesonderten speziellen Unterkünften, Lagern oder Kasernen lehnt der Flüchtlingsrat grundsätzlich ab. Die landeszentrale Unterbringung in ehemaligen Kasernen - und das gilt sowohl für die Lübecker Trave-Kaserne wie für die Scholz-Kaserne in Neumünster - bedeutet für die Betroffenen eine unfreiwillige "Wohnverpflichtung" in ethnischer und sozialer Ausgrenzung. Arbeitsverbot, bei verweigertem Bildungszugang, beschränkter Gesundheitsversorgung, verweigerter Selbstversorgung und in informationeller Isolierung führen zu einer durch Politik und Verwaltung erzwungenen Abhängigkeit von Leistungen der öffentlichen Hand. Tatsächlich herrschen rückläufige Zugangszahlen von Flüchtlingen nach Schleswig-Holstein. Falsch ist, diese Entwicklung mit einer Bestandssicherung der zentralen Unterbringung zu beantworten. Richtig wäre, die Anregungen des Landesrechnungshofs konsequent hin zu einer regelmäßigen dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen in Kreisen und kreisfreien Städten zu nutzen. Die Erfahrungen belegen deutlich, dass die dezentrale Unterbringung i.d.R. zu einer erfolgreichen sozialen Teilhabe und Integration beiträgt und gleichzeitig die öffentlichen Kassen spürbar entlastet. Die vom Innenministerium zur Begründung des Weiterbetriebes in Neumünster herangezogenen Zahlen werden seit 2006 tatsächlich nur erreicht, weil dort die im Gesetz vorgesehenen und nach dem Verfassungsgebot der Verhältnismäßigkeit angemessenen Verbleibzeiten von 9 Monaten durch Verwaltungsentscheidungen regelmäßig um ein z.T. Vielfaches überzogen werden. Die in der "Scholz-Kaserne" bisweilen üblichen mehrjährigen Verweilzeiten haben schon bei den aktuellen Belegzahlen (laut Landesamt ca. 250) immer wieder Proteste von BewohnerInnen provoziert. "Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass eine quasi Verdoppelung der Belegzahlen in Neumünster mit einer Vervielfachung der Konflikte und einer signifikanten Erhöhung des Krankenstandes unter den Betroffenen einher gehen wird." erklärt Martin Link, Geschäftsführer des Kieler Flüchtlingsrates.
gez. Martin Link
Anlage: <link file:478 download herunterladen der datei>Entscheidung der Landesregierung