Nach dem Deutsch-Syrischen-Rückführungsabkommen vom 25.7.2008 besteht für in Deutschland geborene Kinder staatenloser Kurden aus Syrien keine Rückkehrmöglichkeit nach Syrien.
Nach dem Deutsch-Syrischen-Rückführungsabkommen vom 25.7.2008 besteht für in Deutschland geborene Kinder staatenloser Kurden aus Syrien keine Rückkehrmöglichkeit nach Syrien.