Auffällig erscheint es dem Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, dass die Landesregierung dem u.a. von Schleswig-Holstein ausgehenden historischen Kolonialismus allenfalls dort eine Kontinuität zuerkennt, wenn sich in der Gesellschaft Rassismus und Diskriminierung gegen People of Color in der Gesellschaft Platz greifen. Solche möglichen Kontinuitäten auch im Handeln staatlicher Exekutive - zumal im Umgang mit Geflüchteten aus Afrika - auf den Grund zu gehen, ist allerdings auch schon dem SSW als Autor der am <link https: www.landtag.ltsh.de export sites ltsh infothek wahl19 aussch bildung einladung>11. März im Bildungsausschuss behandelten Großen Anfrage nicht in den Sinn gekommen.
Doch Geflüchtete aus den afrikanischen Nachfolgestaaten ehemaliger deutscher Kolonien werden derweil pauschal als Wirtschaftsflüchtlinge abqualifiziert und als chancenlos im Asylverfahren abgehandelt.
In Togo wird u.a. laut Amnesty International gegen staatskritische Haltungen repressiv vorgegangen. Es gibt nach wie vor eine Vielzahl politischer Gefangenern – politische Aktivist*innen müssen mit Verfolgung und Ermordung rechnen. Aber das scheint dem Asyl-Bundesamt (BAMF) kaum der Rede wert. Nur 3,9% der Asylgesuche wurden 2020 anerkannt.
In Kamerun herrschen schon seit Jahren exzessive Gewalt und schwere Menschenrechtsverletzungen. Misereor berichtet von regelmäßigen brutalen Morden, niedergebrannten Dörfern, systematischen Vergewaltigungen und Entführungen, die dort mittlerweile zum Alltag gehören. Allerdings führen diese Fluchtgründe nicht zu einer angemessenen Würdigung seitens des Asyl-Bundesamtes. Die Asyl-Anerkennungsquote lag 2020 bei nur 5,1%.
Offenbar gilt für schwarze Menschen aus afrikanischen, zumal ehemaligen Kolonialländern, dass ihre Verfolgungstatbestände und Fluchtgründe eine weit untergeordnete Wertschätzung erfahren. Diese Geringschätzung bildet sich auch ab, wenn vor allem flüchtende Afrikaner*innen Opfer der brutalstmöglichen von Frontex und der Bundesmarine sekundierten Abschottungspolitik auf dem Mittelmeer werden - und dies kaum zu Widerspruch in der bundesdeutschen politischen Klasse und Gesellschaft führt.
"Der hierzulande wabernde Rassismus speist sich nicht unwesentlich aus der historischen Geringschätzung der Kolonisatoren gegenüber den kolonisierten Menschen", ist Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, überzeugt. Die Aufarbeitung der Deutschen Kolonialgeschichte dürfe sich nicht in museale Hinterzimmer und Asservatenkammern zurückziehen. "Der koloniale Geist lebt weiter und findet jenseits aller kulturhistorischen Diskurse seine Kontinuität in Alltagsrassismen gegenüber People of Color und nicht zuletzt im institutionellen Umgang mit Einwandernden aus afrikanischen Ländern", mahnt Link.
Diesem Zusammenhang sollte auch die Landesregierung in ihren Bemühungen um einen nachhaltigen Landesaktionsplan gegen Rassismus Rechnung tragen. Dass sich unter den in der Beantwortung der <link http: www.landtag.ltsh.de infothek wahl19 drucks drucksache-19-02005.pdf>Landtagsdrucksache 19/2005 gelisteten zivilgesellschaftlichen Akteuren, mit denen die Landesregierung sich dabei im Austausch befinde, bis dato keine landesweiten oder regionalen Flüchtlingsorganisationen finden, wäre dabei leicht zu ändern.
gez. Martin Link