Heide - Praktische Schritte zur Abschaffung der Abschiebungshaft sind jetzt schon möglich. Zu diesem Ergebnis kommt das Plenum der Teilnehmer_innen der 11. bundesweiten Fachtagung gegen Abschiebungshaft vom 25.3. bis 27.3.2011 in Heide/Schleswig-Holstein. Ein Schwerpunkt der Konferenz war die anstehende Umsetzung der sogenannten europäischen Rückführungsrichtlinie in deutsches Recht.
Allein im vergangenen Jahr haben drei Menschen in deutscher Abschiebungshaft Suizid begangen. Selbstverletzungen aus Verzweiflung finden immer wieder statt. Die aktuelle Studie des Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland belegt, dass Abschiebungshaft grundsätzlich krank macht. Menschen nur aufgrund eines fehlenden Aufenthaltsrechts ins Gefängnis zu stecken, ist nicht hinnehmbar. Abschiebungshaft ist abzuschaffen.
Zur Rückführungsrichtlinie im Einzelnen erklärt das Plenum Folgendes:
Die Richtlinie soll die Rückkehrpolitik der Mitgliedsstaaten in Bezug auf illegalisierte Nicht-EU-Bürger_innen harmonisieren, eine Umsetzung in deutsches Recht steht jetzt an. Am derzeit vorliegenden Kabinettsentwurf haben die Teilnehmer_innen Folgendes kritisiert: Viele der vorgesehenen Änderungen des deutschen Aufenthaltsrechts bleiben hinter den Bestimmungen der ohnehin repressiven Rückführungsrichtlinie zurück.
• Nicht nur traumatisierte Flüchtlinge, kranke und alte Menschen, Schwangere und Menschen mit Behinderungen leiden unter den Bedingungen der Abschiebungshaft und können nicht adäquat medizinisch und psychologisch betreut werden. Die Abschiebungshaft von schutzbedürftigen Personen
muss erst recht beendet werden!
• Die Rückführungsrichtlinie lässt einerseits Abschiebungshaft für Minderjährige in bestimmten Fällen zu. Sie räumt dem Wohl des Kindes andererseits immer Vorrang ein. Daher ist schon jetzt von der Inhaftierung Minderjähriger gänzlich abzusehen. Aus diesem Grund kann und muss auch die Inhaftierung von Familien und die Trennung von Familien durch Abschiebungshaft unterbleiben.
• Die Rückführungsrichtlinie sieht explizit kostenlose Rechtsberatung und -vertretung für das komplette Rückführungsverfahren vor. Derzeit wird laut dem Hannoveraner Rechtsanwalt Peter Fahlbusch jede dritte deutsche Abschiebungshaft rechtswidrig vollzogen. Der deutsche Gesetzentwurf weist beim Rechtsberatungsanspruch eine Lücke auf.
• Nach der Rückführungsrichtlinie ist einschlägig tätigen nicht-staatlichen Organisationen der Zugang zu Hafteinrichtungen zu gewähren. Diesen Anspruch will der deutsche Gesetzentwurf nicht garantieren.
• Dass Abschiebungshaft keinen Gefängnischarakter haben darf, sieht sowohl die Richtlinie als auch die Forderung des Antifolterkommites des Europarates vor. Die Bundesregierung darf nicht hinter diesen Regelungen zurückbleiben.
Angesichts der aktuellen Veränderungen in Nordafrika ist darüber hinaus deutlich festzustellen: Das Recht auf Flucht muss von Deutschland und der EU eingeräumt werden. Gleichzeitig müssen Fluchtursachen bekämpft werden, an denen Deutschland und die EU maßgeblich Verantwortung tragen, wie beispielsweise die Überfischung in Westafrika, die Ausbeutung von Bodenschätzen und die Unterstützung diktatorischer Regime.
Heide, 27.3.2011
Das Plenum der 11. Fachtagung gegen Abschiebungshaft