Seit Jahren protestieren nicht allein in Schleswig-Holstein Flüchtlinge und ihre Lobbyorganisationen gegen die prekäre Unterbringung, die Versorgung mit Kantinenspeisung, Essenspaketen oder immer noch praktizierten Warengutscheinen und die gesetzlich vorgeschriebene medizinische Mangelversorgung von Asyl und Schutz Suchenden, die aus dem im November 1993 in Kraft getretenen Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) resultieren. Doch auch Flüchtlingen, denen diese “Leistungen” in bar ausbezahlt werden, wird lediglich ein Bedarf von 40 Prozent[2] unter Hartz-IV-Niveau zugestanden. Die Höhe der Leistungen wurde 1993 willkürlich festgesetzt und seitdem nie angehoben, obwohl die Preise mittlerweile um 35 Prozent gestiegen sind[3]. Nicht einmal die Euro-Umstellung ist in das AsylbLG eingegangen. Dieses gesetzlich verbriefte Zwangsprekariat gilt nach Einreise der betroffenen Flüchtlinge für mindestens vier Jahre ihrer Wartezeit auf eine Asylanerkennung oder eine anders begründete Bleiberechtsentscheidung.
Nun steht das Asylbewerberleistungsgesetz auf dem Prüfstand. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen kam zu dem Ergebnis, dass das AsylbLG verfassungswidrig ist und legte es dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Prüfung vor. Es bezog sich auf das BVerfG-Urteil vom 9. Februar 2010 zu den Hartz-IV-Regelsätzen, nach dem die Höhe der staatlichen Sozialleistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums transparent und nachvollziehbar ermittelt und bedarfsdeckend sein muss. Dies sei beim AsylbLG nicht der Fall. Geklagt hatten Flüchtlinge aus Nordrhein-Westfalen, die die Leistungen nach dem AsylbLG in Form von Bargeld erhalten.
Noch gravierender sind die Einschränkungen des Existenzminimums etwa in Bayern oder Baden-Württemberg, wo die Flüchtlinge regelmäßig in Sammellager eingewiesen werden, minderwertige Kleidungs- und Essenspakete als "Sachleistung" erhalten und dazu einen "Barbetrag" gemäß AsylbLG von nur 40,90 Euro/Monat. Von diesem Barbetrag von 2,33 Euro am Tag muss der gesamte persönliche Bedarf an ÖPNV-Tickets, Telefon, Porto, Rechtsanwalt, Internet, Schreibmaterial, Bildung, Kultur, Freizeit usw. sowie alles Notwendige, was nicht in den Paketen ist, bezahlt werden.
Zunehmend kommt es darüber hinaus nicht allein in Schleswig-Holstein dazu, dass Flüchtlinge, die dem AsylbLG unterliegen und der Bundespolizei anheim fallen, deren Verwaltungshandeln in ihrer Sache mit Tausenden von Euro zu erstatten haben.[4]
Auch die Höhe des "Barbetrags" gem. AsylbLG steht in Karlsruhe auf dem Prüfstand. Für den entsprechenden Bedarf ist im ebenfalls unzureichenden Hartz-IV-Regelsatz[5] das Dreifache als Existenzminimum angesetzt.[6]
Dass das AsylbLG verfassungswidrig ist, hat die zuständige Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen bereits am 10. November 2010 in einer Antwort auf eine Bundestagsanfrage mitgeteilt. Das AsylbLG entspreche “nicht den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts” zu Hartz IV und werde daher von der Bundesregierung überprüft.[7] Doch seitdem ist nichts geschehen.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, die anderen Landesflüchtlingsräte, PRO ASYL und Campact fordern, dass in Deutschland lebende Flüchtlinge endlich menschenwürdig behandelt werden. Ein längst überfälliger Schritt dorthin könnte übermorgen am Weltflüchtlingstag eingeleitet werden.
Informationen zur Verwaltungspraxis in Schleswig-Holstein erhalten Sie ggf. beim Flüchtlingsrat SH: T. 0431-735000, <link>office@frsh.de
gez. Martin Link,
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., <link>ml@frsh.de
Kontakt:
· PRO ASYL, Pressestelle, Tel.: 069 - 23 06 95, presse@proasyl.de, Postfach 160624 60069 Frankfurt a.M., <link http: www.proasyl.de>www.proasyl.de
· Landesflüchtlingsräte, Georg Classen, Tel.: 0179-4735393
· Campact, Dr. Günter Metzges, <link>metzges@campact.de, Tel.: 0172-2426478
[1] Kirchen und BAGFW (Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege) schließen sich dieser Forderung an .Vgl. Stellungnahmen zur Anhörung im Bundestag am 7.02.2011, <link http: www.fluechtlingsrat-berlin.de>www.fluechtlingsrat-berlin.de/print_neue_meldungen.php?sid=521 bzw.
[2]Regelsatz Hartz IV = 374 Euro/Monat, Regelsatz § 3 AsylbLG = 440 DM (bzw. 224,97 Euro)/Monat
[3]<link http: www.destatis.de>www.destatis.de > Preise > Verbraucherpreisindizes > Tabellen > Monatswerte. Der Verbraucherpreisindex betrug im November 1993 83,8 und im April 2012 112,8. Das ergibt eine Steigerung um 34,61 %.
[4] Jahresbericht 2011 des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein e.V. <link http: www.frsh.de>www.frsh.de
[5]Vgl. Rechtsgutachten Münder/Becker, August 2012, <link http: www.boeckler.de>www.boeckler.de/37799_37810.htm
[6]Der Anteil für den persönlichen Bedarf im Hartz-IV-Regelsatz liegt bei etwa 126 €/Monat, vgl. Classen, Das AsylbLG und das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum,<link http: www.fluechtlingsinfo-berlin.de fr asylblg classen_asylblg_verfassung.pdf>www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Classen_AsylbLG_Verfassung.pdf, S. 16.
[7] Bundestagsdrucksache 17/3660, S. 4, <link http: dipbt.bundestag.de dip21 btd>