Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, die Kirchen, Wohlfahrtsverbände und zahlreiche weitere Organisationen der Flüchtlingshilfe und Integrationsförderung hatten schon zum <link https: www.frsh.de artikel stellungnahme-zum-referentenentwurf-des-bundesinnenministeriums-zu-einem-fachkraefteeinwanderungsgesetz>Referentenentwurf des BMI vom 26.11.2018 kritisch Stellung genommen.
Nun legt das Bundesinnenministerium nach. Mit einer Teilung der Gesetzesinitiative in einen Entwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz und einen separaten für Beschäftigungsduldungen (Anlagen) sollen offenbar den hierzulande auf Grundlage einer Duldung ausgehaltenen Geflüchteten ultimativ jede Zukunftschancen verbaut werden.
Schon im o.g. Referentenentwurf waren von den Betroffenen kaum zu erfüllende Voraussetzungen für eine Beschäftigungsduldung und eine Ausbildungsduldung erhoben. Insbesondere der Gesetzentwurf über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung stellt mit der Voraussetzung der einer Antragstellung einer Beschäftigungsduldung vorausgegangenen langfristigen Duldung, einer mindestens eineinhalb-jährigen sozialversicherungspflichtigen Vollbeschäftigung und mindestens zwölfmonatigen Unabhängigkeit von Leistungen zum Lebensunterhalt Bedingungen, die kaum ein Geflüchteter erfüllen kann.
"Dass selbst die wenigen, die diese Voraussetzungen erfüllen könnten, einmal mehr mit einer Duldung anstatt einer Aufenthaltserlaubnis abgespeist werden, ist mit Blick auf die akuten demographischen und Arbeitsmarktbedarfslagen kein Beleg einer kohärenten Integrationspolitik", ärgert sich Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Die beiden heute dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetzentwürfe seien vielmehr als Kotau der Bundesregierung vor den rechtspopulistischen und flüchtlingsfeindlichen Kräften in der Koalition zu verstehen.
gez. Martin Link, public(at)frsh.de, T. 0431-55685360