Anlässlich der geplanten Demonstration, die am 22.Oktober in Kiel ab 13°° Uhr am Europaplatz unter dem Motto „Preise runter – Die Reichen zur Kasse“ stattfindet, ruft der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein Bund und Land dazu auf, rechtspolitische Maßnahmen zu ergreifen, die soziale Versorgung von Geflüchteten zu verbessern.
In der Debatte um Entlastungen von den Kostensteigerungen werden Geflüchtete völlig außer Acht gelassen. Dabei sind gerade sie von den Folgen der Preisentwicklungen überproportional stark betroffen. Sie leben ohnehin zahlreich auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) in prekären Verhältnissen. Selbst das Bundesverfassungsgesetz (BVerfG) hat 2012 entschieden, dass das AsylbLG dem Verfassungsanspruch auf eine unteilbare Menschenwürde nicht gerecht wird. Die Regelsätze waren schon vor dem exorbitanten Anstieg der Inflation zu gering für ein Leben oberhalb des Existenzminimums. Inzwischen sind die Teuerungen insbesondere bei Lebensmitteln für zahlreiche Betroffene existenzbedrohend.
Geflüchtete, die einem Arbeitsverbot unterliegen, haben noch weniger Spielraum, dagegen etwas zu unternehmen. Hinzu kommen ein anhaltender Ansturm auf die «Tafeln», der spätestens seit dem Ukrainekrieg zu deren Überlastung führt. Der Teufelskreis aus inflationsbedingt sinkender Kaufkraft, sowohl für Geflüchtete als auch für Tafeln unbezahlbaren Lebensmitteln und einer steigenden Nachfrage ist ein reelles Armuts-Risiko.
Als wäre das nicht genug, klafft mit dem ab dem kommenden Jahr geltenden Bürgergeld für bisherige Hart-IV-Empfänger*innen die soziale Schere zwischen Bürgergeldempfänger*innen und im Bezug des AsylbLG stehenden Geflüchteten noch weiter auseinander.
Dabei erklärt der schwarz-grüne Koalitionsvertrag, dass das Regierungsziel bei der Integration „die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ sei. Eine Vision, die u.E. ohne eine ernsthafte Initiative beim Bund mit dem Ziel einer sozialrechtlichen Gleichstellung von Bürgergeldbezieher*innen und Geflüchteten, die im Leistungsbezug des AsylbLG stehen, kaum verwirklicht werden kann. Das Bürgergeld soll zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen und die Würde des Einzelnen achten. Es soll der nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt dienen. Diese Anliegen gelten ohne Zweifel auch für die Zielgruppe der bis dato dem AsylbLG anheimgestellten Geflüchteten.
Forderungen:
- die Landesregierung startet eine Bundesgesetzesinitiative zur Novellierung des SGB II mit dem Ziel der Integration der Geflüchteten in den Versorgungsbereich des Bürgergeldes
- Hilfsweise wird das Land Schleswig-Holstein ab 2023 die Regelsätze des AsylbLG auf das gleiche finanzielle Niveau wie das geplante Bürgergeld anheben.
gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., T. 0431-5568 5640, public<script type="text/javascript"> obscureAddMid() </script>frsh<script type="text/javascript"> obscureAddEnd() </script>de, www.frsh.de