Über 90 TeilnehmerInnen - RechtsanwältInnen, MigrationsberaterInnen und ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe Engagierte - sind am Mittwoch der Einladung des ''Bündnis Bleiberecht Schleswig-Holstein'' zur Fachtagung ''Umsetzung der Bleiberechtsregelung in Schleswig-Holstein'' nach Kiel gefolgt.
Das "Bündnis Bleiberecht" kritisiert die von der Innenministerkonferenz beschlossene Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete als unzureichend. Allzuviele auch im Kieler Landeserlass enthaltene Ausschlusskriterien böten interessierten Ausländerbehörden Willkürmöglichkeiten bei der Ablehnung von Anträgen. Die von Betroffenen ultimativ erwarteten Integrationsleistungen (Deutsch-Sprachkompetenz, Nachweis eines Dauerarbeitsplatzes, Lebensunterhalt unabhängig von Leistungen der öffetlichen Hand, erfolgreicher Schulbesuch der Kinder etc) seien von Vielen - ohne dass sie daran Schuld wären - nicht zu erbringen. Gerade Geduldeten ist es seit Jahren per Gesetz verboten, zu arbeiten, zu lernen oder sie waren aus der (sprachlichen) Integrationsförderung ausgeschlossen.
Dirk Gärtner, Leiter der Ausländerrechtsabteilung im Innenminsterium, erläuterte den TagungsteilnehmerInnen die fachaufsichtliche Sicht auf die auch s.E. geringen Interpretationsspielräume der Ausländerbehörden bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen.
Volker Maria Hügel, Vorstandsmitglied von PRO ASYL aus Münster, kritisierte den schleswig-holsteinischen Erlass in Teilen als ohne Not zu kleinmütig. Auch hier herrsche ein fragwürdiger Integrationsbegriff: Bleiben dürften demnach nur wer Deutsch spräche und kostenfrei bliebe. Kriterien wie soziale Partizipation oder Verwurzelung der Betroffenen in der deutschen Heimat blieben von den Technokraten unberücksichtigt.
Martin Link rief für das "Bündnis Bleiberecht Schleswig-Holstein" die TagungsteilnehmerInnen auf, trotz aller Kritik am administrativen Status Quo aktiv zu bleiben und verlas eine Resolution mit der Forderung, ''dass der Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) durch die Bundesregierung noch binnen Jahresfrist um eine gesetzliche Bleiberechtsregelung ergänzt wird". Eine solche gesetzliche Bleiberechtsregelung müsse - im Gegensatz zum Stichtagsbeschluss der IMK - den Bedarfen an einer großzügigen und unbürokratischen Lösung gerecht werden. Nur eine solche und auf Dauer angelegte Regelung sei tatsächlich geeignet, die "Unkultur der Kettenduldungen" nachhaltig zu beenden.
Die <link http: www.frsh.de hiergeblieben pdf resolution_bbsh_31.1.07.pdf _blank>RESOLUTION des Bleiberechtsbündnisses SH vom 31.1.2007
gez. Martin Link
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Zum "<link http: www.hiergeblieben.info _blank>Bündnis Bleiberecht Schleswig-Holstein" gehören über 40 Organisationen, u.a. aus Kirche, Gewerkschaften, Verbänden, Bildungsinstitutionen und Migrationsfachstellen.