Bisher durften Asylsuchende den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in der sie untergebracht sind, nur mit der Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde verlassen. In Zukunft wird der sogenannte Residenzbereich für diese Gruppe auf das gesamte Bundesland ausgeweitet.
"Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung" sagt Andrea Dallek, Mitarbeiterin des Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.," den wir sehr begrüßen." Damit werde nach jahrelangen Debatten und Kämpfen einer Forderung der Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingsorganisationen entsprochen.
Nicht realisiert wurde allerdings die geforderte Ausweitung der Bewegungsfreiheit auch über die Landesgrenzen hinweg mit Blick auf Arbeitsplatzsuche, gesellschaftliche Teilhabe und Zugang zu kulturellen Angeboten. “Eine solche länderübergreifende Lösung gibt es beispielsweise in Berlin und Brandenburg,” berichtet Andrea Dallek.
Auch für die Gruppe der Geduldeten gibt es weiterhin Änderungsbedarf. Für sie besteht die Möglichkeit der Bewegungsfreiheit im Bundesland nach der derzeitigen Erlasslage nur im Ausnahmefall (http://www.frsh.de/behoe/erlass.html). Die Betroffenen hoffen nun auf die angekündigte Anpassung an die Neuregelung für Asylsuchende.
Der Flüchtlingsrat setzt sich seit seiner Gründung vor 20 Jahren für die Abschaffung der Residenzpflicht ein, die Flüchtlinge in ihrem grundlegenden Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit einschränkt. Diese Forderung bleibt weiterhin aktuell. Die Landesregierung ist daher aufgefordert, sich in einem nächsten Schritt der Bundesratsinitiative der Länder Brandenburg und Berlin für die Ausweitung der Bewegungsfreiheit auf das Bundesgebiet anzuschließen.
gez. Andrea Dallek, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.