Denn die Zuständigkeit der Ausländerbehörden für die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen sind keine flüchtlingspolitischen „Umsetzungsdefizite“, wie Schröder im KN-Artikel <link file:3732 file>"Berlin schießt gegen Kiel" behauptet, sondern schlichte Rechtslage. Wenn sich darüber hinaus auch noch Wachtmeister Rehr mit der Behauptung interessant zu machen versucht, die Ausländerbehörden seien fachlich nicht in der Lage, Abschiebungen zu bewältigen, ist diese Einlassung jedenfalls nicht durch die kommunale Verwaltungspraxis belegt und erscheint auch sonst von Sachkenntnis unbelastet. Offensichtlich versuchen die von der KN anonym als „Polizeikreise“ berufenen Gerüchteköche mit Blick auf die anstehenden Wahlen ihr ganz eigenes Süppchen zu kochen.
Banale Schuldumkehr versucht Schröder mit seiner Behauptung, die lange Asylverfahrensdauer bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sei durch fehlende Büros bedingt. Seit Monaten – nein – seit Jahren beklagen Flüchtlinge, Anwälte, Beratungseinrichtungen und Fachdienste und nicht zuletzt alle relevanten öffentlichen Stellen, dass das BAMF in Neumünster – das im übrigen ausschließlich der Fachaufsicht von Schröders Ministerium untersteht – nicht in der Lage sei, benötigtes Personal bereit zu stellen. Angesichts einer Auslastung von gerade einmal 18% der Liegenschaften, in denen auch das BAMF untergebracht ist, offenbart sich die Raumnot als schlichtes Behauptungsszenario.
Ganz boulevardesk wird es, wenn der parlamentarische Staatssekretär darüber hinaus einen Zusammenhang zwischen einer Handvoll vom Winterabschiebungsstopp begünstigter Flüchtlinge und der regelmäßigen Asylverfahrensdauer herstellt.
Die Schließung der Abschiebungshaftanstalt in Rendsburg war und ist - nicht nur - mangels Bedarf vollkommen richtig. Mit über 60% haben weitaus die meisten Asylsuchenden, die nach SH kommen, eine gute, ca. 38 % verfügen immerhin über eine offene Bleibeperspektive. Für alle gilt, dass über ihren endgültigen Verbleib erst – und das mag Herr Schröder bedauern – abschließend mit dem rechtskräftigen Ende des Asylverfahrens entschieden wird. Dass schon allein vor diesem Hintergrund kein eigenes Abschiebungsgefängnis unterhalten wird, ist konsequent. Die angeblich „erheblichen Kosten“, die die in Amtshilfe anderer Bundesländer durchgeführte Abschiebungshaft generiert, liegen nur bei einem Bruchteil derer, die ein eigener – zumal humanitär und flüchtlingspolitisch unsinniger – Knast kosten würde.
Bevor Staatssekretär Schröder künftig sein öffentliches Missfallen zur in Schleswig-Holstein nicht erfolgten Umstellung von Barleistungen auf Sachleistungen für betroffene Flüchtlinge äußert, sollte er lieber vorher mal ins Gesetz schauen. Dieses – immerhin ein Produkt aus Schröders eigenem Hause – fordert Sachleistungen ausdrücklich nur dort ein, wo es nicht zu Mehrkosten (für den Steuerzahler) führt.
Insgesamt lässt das gering nivellierte Gerede des Berliner Staatssekretärs vermuten, dass ihm wohl hier eher seine Doppelidentität als Pinneberger CDU-Wahlkreisabgeordneter den Griffel geführt hat. Im Ergebnis eine allzu durchsichtige frühe Wahlkampfinitiative, aber kein ernstzunehmender Beitrag zur schleswig-holsteinischen Flüchtlingspolitik.
Martin Link