Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein begrüßt die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Dänemarks, der am 6. März den Flensburger Taxifahrer Jörg Ridder vom Vorwurf des Menschenschmuggels freigesprochen hat. Damit wurde die erstinstanzliche Verurteilung vom Juni 2008 zu 50 Tagen Haft aufgehoben. Die dänische Justiz hatte dem deutschen Fahrer des Taxis vorgeworfen, er habe sich vor Fahrantritt in Deutschland die Ausweispapiere seiner Fahrgäste nicht zeigen lassen.
Nicht zuletzt die flüchtlingsfeindliche bundesdeutsche Asylverweigerungspolitik veranlasst regelmäßig Asyl- und Schutzsuchende ihr Glück lieber in Skandinawien zu suchen. Immer wieder werden im deutsch/dänischen Grenzland Menschen, die z.B. den Kriegen in Afghannistan oder dem Irak entflohen sind, als "illegale Einwanderer" von deutscher oder dänischer Polizei aufgegriffen.
"Das Kopenhagener Gericht hat der Kriminalisierung eines ganzen Berufsstandes Einhalt geboten!" stellt Martin Link, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein zufrieden fest. Notwendig sei jedoch über diesen Einzelfall hinaus die grundsätzliche Feststellung, dass die Ausweiskontrolle eine hoheitliche, also ausschließlich der Polizei obliegende Aufgabe sei. Dass TransportunternehmerInnen regelmäßig die Ausweispapiere ihrer Fahrgäste zu kontrollieren hätten, wälze nicht nur ordnungspolitische Verantwortung ab sondern erfülle den Tatbestand staatlicher Aufforderung zu Rechtsverstößen, erklärt Link.
Jörg Ridder hatte im Januar 2008 drei afghanische Kunden über die deutsch-dänische Grenze von Flensburg nach Padborg fahren wollen. Eine ganz normale Taxifahrt. Doch die dänische Polizei kontrollierte das Auto auf seinem Weg und stellte fest, dass die Fahrgäste über keinen dänische Aufenthaltserlaubnis verfügten und somit als "illegal Eingereiste" galten.
gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
<link http: www.3sat.de mediathek>Hintergrundinformation: Am 22.2.2009 berichtete <link http: www.3sat.de mediathek>3sat über den Fall von Jörg Ridder.