Mitglieder des Unterstützerkreises der tschetschenischen Flüchtlingsfamilie T. sind erschüttert über die Vorgänge, die sich offenbar am vergangenen Montag in Großbarkau zugetragen haben. Die geplante zwangsweise Rücküberstellung der Familie nach Polen soll die Ausländerbehörde demnach mit einem Großaufgebot von Polizei und einer mitgebrachten "Ärztin" zu vollstrecken versucht haben.
Die amtsbekanntermaßen schwer gewalttraumatisierte Frau E., Mutter eines in therapeutischer Behandlung befindlichen vollkommen erblindeten und an Blutkrebs erkrankten 11-Jährigen und von vier weiteren Kindern, wurde demnach vor den Augen ihrer geschockten Kinder von der sogenannten Ärztin zu Boden gezwungen, wohl gegen ihren Widerstand sediert und dann aber dort schreiend sich selbst überlassen. Ausländerbehörde,
Polizei und Ärztin zogen, als Herr T. sich durch Flucht der Abschiebung entzogen hatte, unverrichteter Dinge wieder ab und kümmerten sich demnach weder um die vor Schmerzen schreiende Frau noch um die von dieser ausländerbehördlichen Vollstreckungshandlung schwerst geschockten Kinder.
Der kaltschnäuzige Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, auf dessen Grundlage die Abschiebung der dem Dublin-Verordnung unterliegenden Familie nach Polen vollzogen werden sollte, ignoriert vollständig, dass tschetschenische Flüchtlinge dort weder ein faires Asylverfahren erhalten, und auch dass für Mutter und Sohn keinerlei Chance auf eine bedarfsgerechte oder überhaupt irgendeine medizinische Versorgung besteht.
"Nach dem Fall der rechtsfehlerhaft abgeschobenen albanischen Familie C. im vergangenen Spätsommer wird die Plöner Ausländerbehörde einmal mehr durch ein im Übermaß restriktives und unverhältnismäßiges Verwaltungshandeln auf", kritisiert Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.
Die Behörde ficht solcherlei Kritik nicht an. Schon am nächsten Tag kündigte sie der Familie schriftlich die Abschiebung für den 11. Dezember an.
gez. Martin Link