Der Flüchtlingsrat Schleswig Holstein kritisiert das Vorhaben der Ausländerbehörde Ostholstein in Eutin, die in Bad Schwartau ansässige Familie Culum nach 19 Jahren Aufenthalt in ihr vermeintliches Herkunftsland Türkei abzuschieben.
Lübecker Organisationen rufen unter dem Moto “Familie Culum darf nicht abgeschoben werden!”zu einer Demonstration am heutigen Montag um 14.30 Uhr ab Bahnhof in Eutin auf.
Acht Mitglieder der zehnköpfigen Familie Culun sollen in dieser Woche abgeschoben werden. Die Eltern hätten bei ihrer Einreise vor 19 Jahren falsche Angaben gemacht: laut Ausländerbehörde stammen sie nicht wie angenommen aus Libanon, sondern aus der Türkei. Die arabisch-sprachige Familie hat offenbar Bezüge in beide Länder.
Fakt ist, dass die Familie hier eine neue Heimat gefunden hat. Sie besaßen eine Aufenthaltserlaubnis und der Vater war erwerbstätig. Die zwei ältesten Geschwister sind inzwischen mit Deutschen verheiratet und somit auch nicht von Abschiebung bedroht. Der Vater hingegen verlor auf Betreiben der Ausländerbehörde jetzt seine Arbeitserlaubnis und der 18jährige Sohn hat schon zwei angebotene Ausbildungsplätze nicht antreten können, da auch ihm die Arbeitserlaubnis verweigert wurde. Inzwischen sitzen der Vater und zwei volljährige Söhne in Abschiebehaft. Mit Blick auf die in Bad Schwartau befindliche Familie mit mehreren sehr kleinen und schulpflichtigen Kindern verletzt diese Inhaftierung das Gebot der Verhältnismäßigkeit.
Die sechs in Deutschland geborenen Kinder sind in jedem Fall die unschuldigen Opfer einer ermessensunwilligen Behörde. Für sie ist Deutschland ihre Heimat. Sie kennen weder die Türkei noch den Libanon.
Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass die gesetzliche Altfallregelung mit ihren Ausschlusskriterien zu kurz greift, um die Situation von langjährig geduldeten Menschen zu lösen. Betroffen sind in allzu oft hier geborene oder aufgewachsene Kinder, denen behördlicherseits nicht nur ein ihnen unbekanntes Herkunftsland, sondern auch noch (vermeintliche) Verfehlungen anderer familienangehöriger zugeschrieben werden. Sie werden dafür in Sippenhaft genommen, aus ihrem Lebensmittelpunkt herausgerissen und in eine unwägbare Zukunft abgeschoben. Diese Kehrauspraxis der Ausländerbehörden ist ein Offenbarungseid bundesdeutscher Flüchtlings- und Migrationspolitik!
Warum die Ausländerbehörde Ostholstein im Fall der Familie Culun ihren Ermessenspielraum nicht im Interesse einer humanitären Bleiberechtsentscheidung nutzt, ist nicht nachvollziehbar.
gez. Astrid Willer, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.