Die Taliban haben am 15.8.2021 die Macht in Afghanistan übernommen. Afghanistan bleibt das gefährlichste Land der Welt. Die ökonomische Situation, die Lebensmittelversorgung und die Sicherheitslage sind desaströs. Die Alliierten verlassen das Land Hals über Kopf. Zurück bleibt die Zivilbevölkerung in Panik.
Der Bund erklärt leutselig, die Situation im Land wohl falsch eingeschätzt zu haben. Tatsächlich wurde in vollkommener Verkennung der Realität auf Basis <link aktuell presseerklaerungen presseerklaerung news afghanistan-altbackenes-und-beschoenigendes-papier-des-auswaertigen-amts>geschönter Lageberichte des Auswärtigen Amtes bis zuletzt an der Politik der Abschiebungen nach Afghanistan festgehalten, der Familiennachzug verschleppt und die rechtzeitige Evakuierung aller Ortskräfte von Bundeswehr, von zivilen Subunternehmen und NGOs und ihrer Familienangehörigen versäumt.
Das Asyl-Bundesamt (BAMF) hat bis zuletzt Asylanträge unter Verweis auf die angebliche interne Fluchtalternative Kabul als offensichtlich unbegründet abgelehnt und jetzt - angesichts der nunmehr von den Taliban überall im Land ausgehenden lückenlosen Gefährdungen - anstatt die Anerkennungsquote zu erhöhen, die Bearbeitung der Asylverfahren ganz ausgesetzt. Der Flüchtlingsrat protestiert gegen diesen grundrechtswidrigen Missbrauch des Asylgesetzes zulasten der Schutzbedürftigen.
Schleswig-Holstein hat am 17. August ein <link https: www.schleswig-holstein.de de landesregierung iv presse pi>landeseigenes Aufnahmeprogramm für Afghan*innen beschlossen.
"Wir begrüßen diese Initiative der schleswig-holsteinischen Landesregierung ausdrücklich", erklärt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, und würdigt besonders positiv, dass hier vorab keine zahlenmäßige Begrenzung der Begünstigten festgelegt werde.
Der Rat unterstützt die Forderung der Landesregierung an den Bund, bzgl. der Ortskräfte den Kreis der infrage kommenden Menschen mit Blick auf potenziell Gefährdete großzügiger auszulegen. In besonderer Not sind Menschenrechtler*innen, Frauenrechtsaktivistinnen, Angehörige religiöser, ethnischer und sexueller Minderheiten, Helfer von Journalist*innen, Künstler*innen sowie Lehrerinnen und ihre Familien.
Was ist darüber hinaus möglich zu tun?
Der Flüchtlingsrat appelliert an die Landesregierung Schleswig-Holstein, jetzt:
- allen in im Bundesland bis dato nur geduldeten Afghan*innen anstelle von Kettenduldungen wegen der offensichtlichen Unmöglichkeit der Rückkehr eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zu erteilen,
- die schnelle und unbürokratische Aufnahme aller Familienangehörigen hier lebender Geflüchteter sicherstellen,
- sich beim Bund und den anderen Bundesländern für eine bundesweite Bleiberechtsregelung für geduldete Afghan*innen einsetzen,
- sich beim Bund für eine schnelle und unbürokratische Aufnahme aller Ortskräfte der Bundeswehr und weiterer deutscher Institutionen und ihrer Familien einsetzen, einschließlich der über Subunternehmen eingesetzten Ortskräfte, auch wenn ihre Tätigkeit länger zurückliegt, und
- sich beim Bund für eine zeitnahe Überprüfung der offenkundig fehlerhaften Asylablehnungen durch das BAMF und die sofortige Wiederaufnahme der Asylverfahren einzusetzen.
gez. Martin Link