''Auch das Asylbewerberleistungsgesetz verstößt gegen die Menschenwürde!'', stellt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, fest. Von diesem Regelwerk betroffene Flüchtlingskinder und -jugendliche erhalten mit Regelsätzen zwischen 133 bis 215 Euro noch einmal 30 bis 40 Prozent weniger als Menschen, die von Hartz-IV überleben müssen. Erwachsene Flüchtlinge erhalten höchstens 225 Euro. Die Hilfesätze sind seit 1993 nicht erhöht worden. Gleichzeitig herrschen Arbeitsverbot oder die verordnete Nachrangigkeit beim Arbeitsmarktzugang. Damit werden Betroffene ohne dass sie es ändern könnten, systematisch in gesetzlich erzwungener Abhängigkeit von Leistungen der öffentlichen Hand gehalten.
Das Gebot der Menschenwürde gilt auch für Asylsuchende und Flüchtlinge. Bis zu vier Jahre lang müssen diese mit einem Hilfesatz leben, der ein Leben in Würde nicht zulässt. Die betroffenen Menschen können damit noch nicht einmal ihre Grundbedürfnisse befriedigen.
Auch mit Blick auf das laufende Europäische Jahr gegen Armut und Ausgrenzung mahnt Link: ''Das Asylbewerberleistungsgesetz ist eine Schande für unser Land! Ginge es nach dem Flüchtlingsrat, müsste es umgehend gestrichen werden.'' Stattdessen sollten Flüchtlinge wie alle anderen sozial Hilfebedürftigen in der Gesellschaft gleich behandelt werden.
gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein; T. 0431-735 000, <link mail ein fenster zum versenden der>office[at]frsh.de
Hintergrundpapier:
<link file:302 download herunterladen der datei>Zum Inhalt und Wortlaut des Asylbewerberleistungsgesetzes