Flüchtlingsanerkennung wegen Sippenhaft und Gefahr erneuter politischer Verfolgung durch Einreisekontrolle durch syrische Sicherheitskräfte wegen Untertauchens und unerlaubter Ausreise.
Keine Gruppenverfolgung yezidischer Religionszugehöriger.
Flüchtlingsanerkennung wegen Sippenhaft und Gefahr erneuter politischer Verfolgung durch Einreisekontrolle durch syrische Sicherheitskräfte wegen Untertauchens und unerlaubter Ausreise.
Keine Gruppenverfolgung yezidischer Religionszugehöriger.