Im Verfahren gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde der Antrag auf Berufung gegen den Widerruf des Asylanerkennungsbescheids abgelehnt. Scheinbar wurden keine ausreichenden Zulassungsgründe dargelegt.
Im Verfahren gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde der Antrag auf Berufung gegen den Widerruf des Asylanerkennungsbescheids abgelehnt. Scheinbar wurden keine ausreichenden Zulassungsgründe dargelegt.