Das Urteil des Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein bezieht sich auf die Klage der Mutter mit Aktenzeichen: AZ12A76/07. Hierbei wurde ein Abschiebungsverbot in die Republik Kongo festgestellt.
Das Urteil des Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein bezieht sich auf die Klage der Mutter mit Aktenzeichen: AZ12A76/07. Hierbei wurde ein Abschiebungsverbot in die Republik Kongo festgestellt.